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Behiye Uca (Die Linke) konfrontiert Kreisverwaltung mit unbequemen Fragen

 Mit Beschluss vom 22.01.2018 (Az.: 13 ME 442/17) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsericht entschieden, dass die Anordnung eines „nächtlichen Hausarrestes“ gegenüber Geflüchteten im Dublin-Verfahren „offensichtlich rechtswidrig“ ist, da dies einen „freiheitsbeschränkenden Charakter“ aufweise, für den es keine rechtliche Grundlage gebe. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Lüneburg, sowie das Verwaltungsgericht Oldenburg waren bisher anderer Auffassung.

Niedersächsiche Ausländerbehörden sind in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen, Geflüchtete im Dublin-Verfahren zu verpflichten, sich von Montag bis Freitag nächtlich – etwa in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr – in der ihnen zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Zudem wird den Betroffenen die Verpflichtung auferlegt, ihre Abwesenheit in dieser Zeit – etwa spätesens am Vortag – unter Angabe ihres Aufenthaltsortes anzuzeigen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts setzt dieser Praxis ein Ende. Die Ausländerbehörden stützen ihre Anordnungen auf § 46 Abs. 1 AufenthG. Danach kann die Ausländerbehörde gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichen Ausländer Maßnahmen zur Förderung der Ausreise treffen.

Allerdings gehe mit der Verpflichtung, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten, ein freiheitsbeschränkender Charakter einher, der weder von § 46 Abs. 1 AufenthG noch von einer anderen Vorschrift gedeckt sei – so das OVG, weshalb es die Anordnung der Ausländerbehörde des Landkreises Celle für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärte.

Die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca (Die Linke) hatte der Kreisverwaltung in Celle einen Fragenkatalog vorgelegt, der jetzt in der Kreistagssitzung am 7. März beantwortet wurde - siehe Dokument.

Die Kreisverwaltung zeigt sich in ihren Antworten wenig beeindruckt. Obwohl sie mit Bezugnahme u.a. auf die "offensichtlich rechtswidrige" Verfügung sowohl Leistungen gekürzt hat wie auch Abschiebungen eingeleitet, sieht sie keinen Anlass, ihr Verhalten zu korrigieren.

Behiye Uca kritisiert diese Haltung scharf: „Auf Grundlage von Verstößen gegen die offensichtlich rechtswidrigen Ordnungsverfügungen sind inzwischen einzelne Geflüchtete abgeschoben worden. Anderen sind die Leistungen bis auf rund 150 Euro gekürzt worden. Und weder in dem einen noch dem anderen Fall sieht der Landkreis sich genötigt, Konsequenzen zu ziehen. Meines Erachtens müssen die unberechtigten Kürzungen selbstverständlich zurückgenommen werden.“ Die Kreistagsabgeordnete weist weiter darauf hin, dass gerade für Flüchtlinge in sogenannten Dublin-Verfahren bestimmte Fristen einzuhalten sind, damit die Bundesrepublik ihre Asylverfahren übernimmt. Uca: „Auch diese Fristen sind praktisch auf rechtswidriger Grundlage verlängert worden. Hier stellt sich die Frage, ob der Landkreis dies nicht zurücknehmen muss, also dem Bundesamt eine entsprechende Mitteilung machen muss? Der Landkreis verneint dies, obwohl es meines Erachtens erforderlich wäre.“