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Info#20120212

Asylbewerberleistungsgesetz

In der Verwaltungsausschusssitzung am 12.02.2013 hat Stadtrat Kassel detailliert zu einigen Fragen und einem Antrag der Fraktion Die Linke/BSG zum Themenkomplex „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) Stellung genommen. Uns ist es wichtig, immer wieder auf diese absolut diskriminierende Gesetzes- und Verordnungspraxis gegen Flüchtlinge hinzuwiesen und durch unser „Generve“ vielleicht doch mal zu Verbesserungen zu kommen. Zusammengefasst das Wichtigste:

Bis vor kurzem wurden bei einem Teil der Flüchtlinge die Leistungen erheblich gekürzt, weil ...

... ihnen z.B. vorgeworfen wurde, bei der Beschaffung von Pässen aus dem Herkunftsland nicht mitzuwirken. Nach Sozialgerichtsentscheidungen ist dies vom Tisch und auch in Stadt und Landkreis Celle gibt es aktuell keine so genannten „Anspruchseinschränkungen“ mehr.

Weiterhin wird der größte Teil der Leistungen des AsylbLG in Gutscheinform gewährt. Wir meinen, dass davon abgewichen werden könnte. Doch die Verwaltung meint, weiterhin an entsprechende Weisungen gebunden zu sein. Verwiesen wird weiter darauf, dass die neue Landesregierung eine Bargeldzahlung vorgeben könnte. Wenn sie die Zahlungsweise nur „freigibt“, dann wäre – nach Auffassung von Stadtrat Kassel – eine Entscheidung des Landkreises Celle maßgeblich. (Wir werden vor weiteren Schritten die Entscheidung der neuen Landesregierung abwarten und hoffen auf eine Vorgabe zur Bargeldzahlung.)

Der letzte Punkt, bei dem wir nachgehakt hatten, war die Frage, wie die Verwaltung die Vier-Jahres-Frist feststellt, nach der die Gutscheinpraxis in der Regel beendet werden muss. Wir hatten nachgefragt, weil die Software dies nicht automatisch hergibt. Die Antwort: Es wird regelmäßig geprüft.

Die komplette Antwort hier: