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ÖPNV-Ausschreibung:

Doch eigenwirtschaftlich?

Die Gewerkschaft ver.di äußerte sich Anfang November erneut besorgt über die Form des Ausschreibungsverfahrens, das der Landkreis Celle für die künftige Gertsaltung des ÖPNV gewählt hat. Das Problem besteht nach Auffassung der Gewerkschaft darin, dass ein Verfahren für eigenwirtschaftlichen Betrieb vorgeschaltet ist. Auf dieser Basis könnte sich also ein Unternehmen bewerben, das behauptet, den ÖPNV ohne öffentliche Zuschüsse erledigen zu wollen. Aus Sicht von ver.di ist dies aber nur vorstellbar unter Bedingungen, die die vom Kreistag eingeforderten Sozialstandards ad absurdum führen.

Die Gewerkschaft machte Verwaltung und Kreistagsmitglieder in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2014 aufmerksam. Danach hat ein Busunternehmen, das zur Durchführung des Verkehrs auf gemeinwirtschaftliche Zahlungen von Aufgabenträgern oder Verbund angewiesen ist, keinen Anspruch auf eine eigenwirtschaftliche Genehmigung. Ver.di sieht sich dadurch bestätigt: „Sollte die Urteilsbegründung wie erwartet auch analog für das novellierte PBefG greifen, ...

besteht für den Landkreis bei eigenwirtschaftlicher Vergabe des Verkehrs, der nach derzeitiger Praxis und laut NVP zuschussbedürftig ist, ein ernsthaftes Risiko, in eine langwierige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzung zu geraten. Im verhandelten Fall hatte ein Unternehmen die eigenwirtschaftliche Vergabe durchsetzen wollen, aber auch der umgekehrte Fall wäre unserer Ansicht nach durchaus denkbar.“

Hier das

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Die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca hatte mit einer Anfrage dieses Verfahren schon im Oktober problematisiert. Zwischenzeitlich stellte Annegret Pfützner von der Kreistagsfraktion Bündnis ’90/Die Grünen eine weitere Anfrage. Jetzt liegt die Antwort der Kreisverwaltung vor; hier

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