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Baumpatenschaften

Außergewöhnlich schnell ging mal die Bearbeitung unseres Antrags zu Baumpatenschaften. Die Verwaltung aber meinte: alles bestens im Celler Land. Hier der Protokollauszug vom 02.07.2020:

"Stadtbaurat Kinder und Herr Hanssen berichten, dass Patenschaften in Celle seit langem übernommen werden, und zwar mit einem deutlich geringeren bürokratischen Aufwand als in Hildesheim, wobei ein Aufwandsersatz allerdings ausgeschlossen ist. Auch ohne eine Vereinbarung freut sich die Verwaltung über jede Bürgerin und jeden Bürger, die bereit sind, bei der Pflege mitzuhelfen und z. B. Bäume oder auch Grünanlagen vor ihrer Haustür zu wässern.

Frau Schrader lobt die Verwaltung für die positive Haltung zu den Baumpatenschaften.

Herr Müller schlägt vor, mehr für Baumpatenschaften, z.B. über das Internet, zu werben. Stadtbaurat Kinder stimmt dem Vorschlag zu.

Der Ausschuss befürwortet einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Eine gesonderte Satzung mit einer Aufwandsentschädigung für die Übernahme von Baumpatenschaften ist nicht erforderlich, weil bereits seit langem in Celle die gut funktionierende Patenschaftsvereinbarung etabliert ist. Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt."

Eben haben wir mal geschaut, ob sechs Wochewn später schon ein Hinweis auf der Website der Stadt zu finden ist - leider Nein.

Nicht einmal eine Woche nach der Fachausschussitzung beklagte übrigens Fachdienstleiter Jens Hanssen in der Celleschen Zeitung, dass der Klimawandel beim Baumbestand immer mehr Opfer fordere (d.h. im Kern: die langen Trockenphasen).

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Bekanntmachungen auch im Internet

Auf den Hinweis eines Bürgers hatten wir bantragt, dass bekannt,machungen und Veröffentlichungen auch immer im Internet der Stadt Celle veröffentlicht werden. Das uwrde ann auf der Ratssitzung am 09.07.2020 so beschlossen. Der neue § 5 der Hauptsatzung leutet:

"1) Satzungen und Verordnungen der Stadt Celle werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für den Landkreis Celle verkündet.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Celle nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle vollzogen.

(3) Behördliche Genehmigungen von Flächennutzungsplänen der Stadt Celle werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht.

(4) Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung.

(5) Sämtliche in den Absätzen 1 - 4 bezeichneten Verkündungen und Bekanntmachungen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Celle unter www.celle.de bereitgestellt."