Oliver Müller: „Überflüssige Standzeiten vermeiden“

Am Mittwoch, den 19.10.2016 gibt die Verwaltung imUmweltausschuss (17 Uhr, Alte Exerzierhalle) einen Sachstandbericht zu unserem Antrag "Programm zur fahrradfreundlichen Umgestaltung von Kreuzungen".

Anfang September hatte das Bündnis Soziale Gerechtigkeit einen Antrag eingebracht, in dem eine fahrradfreundliche Umgestaltung der Kreuzungen gefordert wird: „Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden aktuell in Celle an Kreuzungen meistens dem Fußgängerverkehr gleichgestellt. Das bringt überflüssige und nervige Halte- und Wartezeiten. Das lässt sich ändern. Und deshalb sollte die Stadt dies Schritt für Schritt tun.“

Müller verweist zum einen auf die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 37 II Nr. 6 StVO). Diese bestimmt ab 1.1.2017, dass die Ampeln für den Fahrverkehr auch für Radfahrer gelten – egal ob sie auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Oliver Müller: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind.“

In Celle aber würden sie an den allermeisten Ampeln wie Fußgänger behandelt, denn fast überall gibt es hier Ampeln die gemeinsam für Radfahrer und Fußgänger gelten. Deshalb schlägt das Bündnis Soziale Gerechtigkeit vor, diese Kreuzungen mit eigenständigen Signalanlagen für Radfahrer nachzurüsten. Das sei leider mit Kosten verbunden, aber Oliver Müller meint: „Hier gehen Klimaschutz und Attraktivität Hand in Hand. Und wir wollen das Ganze auch nicht von heute auf morgen. Wir wollen ein Vier-Jahres-Programm und dabei an den meistfrequentierten Kreuzungen beginnen.“

Hier noch zwei Beispiele:

Beispeil 1: Im ersten Bild handelt es sich um die Kreuzung Biermannstraße/Hafenstraße. An einem normalen Werktag um 17 Uhr ist die Ampel für KFZ für rund 24 Sekunden grün. Radfahrer*innen müssen sich hier an die gemeinsame Ampel für Fahrrad und Fußgänger*innen halten. Diese ist nur für acht Sekunden grün. Wäre hier nur eine Fußgänger*innen-Ampel könnten Radfahrer*innen sich künftig im Prinzip an der Ampel für Fahrzeuge orientieren.

Beispiel 2: Im zweiten Bild handelt es sich um die Kreuzung Harburger Straße / Georg-Wilhelm-Straße (Richtung Altstadt). Ebenfalls an einem normalen Werktag ist die Ampel für KFZ rund 33 Sekunden grün, während die gemeinsame Ampel für Rad- und Fußgänger*innen-Verkehre schon nach rund 11 Sekunden auf Rot um. Hier wäre eine zusätzliche Fahrradampel sinnvoll, um den Fahrradverkehr flüssiger zu gestalten.

Hier der Antragstext:

Antrag: Programm zur fahrradfreundlichen Umgestaltung von Kreuzungen

Die Verwaltung legt dem Stadtrat ein Vier-Jahresprogramm zur fahrradfreundlichen Umgestaltungen der Lichtzeichenanlagen vor. Dabei geht es insbesondere um zwei mögliche Maßnahmenschritte:

1.) Wo Radwegefurten parallel zu Fußgängerfurten geführt werden,

werden zusätzlich zur Lichtzeichenanlage für die Fußgänger*innen Lichtzeichenanlagen für Fahrradfahrer*innen mit jeweils eigenen Schaltzeiten installiert.

2.) Wo die Kreuzungsgestaltungen es zulassen, dass Fahrradfahrer*innen auf die Lichtzeichen für den Fahrverkehr verwiesen werden können, werden Lichtzeichenanlagen, die dort mit dem gemeinsamen Fußgänger-/Radfahrersymbol auf das alleinige Fußgängersymbol umgestellt.

Das Umgestaltungsprogramm der Verwaltung orientiert sich entlang der Nutzungsfrequenz von Fahrradfahrer*innen. Zuerst umgestaltet werden die von Radfahrer*innen meistgenutzten Kreuzungen.

Die Verwaltung beziffert die Kosten der Umgestaltung, so dass diese bei Zustimmung des Rates zur Umgestaltungsmaßnahme in den nächsten Haushalt eingestellt werden können. Die Verwaltung prüft, ob für die angesprochenen Maßnahmen Fördermittel beantragt werden könnten.

Begründung

Die Stadt Celle will gemäß ihres Klimaschutzaktionsplans den Fahrradverkehr fördern. Dies kann gelingen, indem Fahrradfahren attraktiver gemacht wird. Äußerst störend empfinden Fahrradfahrer*innen in Celle, dass für sie an den allermeisten Kreuzungen in Celle eine gemeinsame Fußgänger-Radfahrer-Ampel gilt. Damit gehen überflüssige Standzeiten an den Kreuzungen einher.

Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 37 II Nr. 6 StVO) bestimmt ab 1.1.2017, dass die Ampeln für den Fahrverkehr auch für Radfahrer*innen gelten – egal ob sie auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer*innen ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger*innen sind.

Sind Radfahrer*innen auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, gelten dort vorhandene eigene Fahrradampeln oder auch gemeinsame Fußgänger-/Radfahrersymbole. Eigene Lichtzeichenanlagen für Radfahrer*innen mit längeren Grünzeiten verbessern aber die Bedingungen für den Radverkehr und sind gemeinsamen Signalisierungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzuziehen.