Im sogenannten Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur stand heute vor allem die Beantwortung einiger AfD-Anfragen auf der Tagesordnung. Die Antwort der Verwaltung zu der AfD-Anfrage zu Abschiebungen, die in den vergangenen Tages für viel Kritik gesorgt hatte, wurde im nicht-öffentlichen Teil behandelt. Hier gab für die Fraktion Die Linke/BSG folgende Stellungnahme ab:

1.) Es überrascht, dass die Verwaltung in ihrer Antwort viele Aspekte anspricht, die die AfD gar nicht nachgefragt hat. Sämtliche Angaben über die 98 ausreisepflichtigen Personen sind vor dem Hintergrund der Anfrage irrelevant, weil die Stadt über keine Anhaltspunkte verfügt, ob oder wie viele von diesen Personen straffällig geworden sind.

2.) Die vierte Frage richtet sich auf die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den zuständigen Landesbehörden. Dazu hätte der erste Satz der Antwort ausgereicht. Alles andere was die Verwaltung zur vierten Frage behauptet, ist eine freiwillige Zugabe.

3.) Die Einschätzung zum Abbruch von Abschiebungen ist derart pauschal, dass sie unseres Erachtens in der Antwort einer Verwaltung nichts zu suchen hat.

4.) Die Verwaltung nennt dann eine Vielzahl Gründe, warum Abschiebungen "aufgeschoben bzw. verhindert" werden. Zum allergrößten Fall handelt es sich um gesetzlich vorgegebene und gewollte Möglichkeiten.

5.) Es gibt für die Verwaltung keinerlei Grund, ärztliche Gutachten anzuzweifeln. Zwischen den Zeilen lässt die Verwaltung in ihrer Antwort mitschwingen, dass Gegengutachten ein anderes Bild ergeben würden, aber sich die Ausländerbehörde dies finanziell nicht leisten könne. Dies ist aus unserer Sicht eine unhaltbare Unterstellung.

6.) Es steht absolut nicht im Ermessen der Verwaltung zu beurteilen, ob eine Herzattacke am Tag der Abschiebung vorgespielt ist. Wenn es Anzeichen einer Herzattacke gibt, dann ist - wie die Verwaltung richtig schreibt - ein Notarzt hinzuzuziehen.

7.) Die Polemik gegenüber Anwältinnen und Anwälten, dass sie "derart spezialisiert [seien], dass sie eine Beratungsfunktion einnehmen", ist gemeinhin genau das, was Personen von ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erwarten. Jeder unvoreingenommene Leser aber erkennt in dieser Passage eine Vorwurf der Verwaltung. auch dies ist völlig unangemessen. Ebenso haben wir den Eindruck, dass der Begriff Beratungsstellen mit Absicht in Anführungszeichen gesetzt ist, um sie abzuwerten.

8.) Die Cellesche Zeitung ist fahrlässig mit der Antwort durch die Verwaltung umgegangen.

9.) In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, dass ich der Celleschen Zeitung die Antwort nicht zugespielt habe. Aber: Wenn etwas in der Öffentlichkeit ist und wir eine Kritik haben, dann hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf die Kenntnis des Originals. Dieses habe ich in meiner Pressemitteilung dann in der Anlage beigefügt.

Behiye Uca fragte schließlich, ob die Verwaltung wisse, wer die Antwort der Celleschen Zeitung zugespielt habe - was diese verneinte.