Nachdem es die letzten Tage ruhig um die Explosion in einem Rheinmetallbunker geworden ist, hakt die Klimafraktion im Kreistag mit einer Anfrage nach. „Wie sahen die Kontrollen aus? Was wurde in dem explodierten Bunker gelagert? Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein?“, so Reinhard Rohde für seine Fraktion in der Anfrage. Auch eine Presseerklärung der Friedensaktion ‚Lüneburger Heide‘, wonach Menschen in ihrem Demonstrationsrecht mit Absperrgittern behindert worden sein könnten, wirft kritische Fragen auf.

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Anfrage zum Bevölkerungs- und Umweltschutzschutz sowie des Versammlungsrechts im Zusammenhang zur Explosion auf dem Rheinmetallgelände

Bezugnehmend auf den Artikel „Millionen-Schaden bei Rheinmetall“ in der Celleschen Zeitung vom 20.11.2021 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. In dem Artikel ist von einem „behördlichen Untersuchungsverfahren“ die Rede. Welche Behörden sind mit diesem Untersuchungsverfahren befasst?

2. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt führt demnach Kontrollen der Munitionsbunker durch. Worin besteht diese Kontrolle bzw. was sieht der sogenannte Überwachungsplan vor?

3. Wann ist der Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, das letzte Mal durch eine Begehung überprüft worden?

4. Was wurde in dem Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, gelagert?

5. Nach dem Pressebericht wurden in dem Bunker nach Unternehmensangaben Rohstoffe und Komponenten für die Herstellung von Munition, vor allem Treibladungspulver gelagert. Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein? Falls eine Gefährdung entstanden ist - wie wird diese erfasst?

6. In einer Broschüre „Informationen zu Ihrer Sicherheit“ der Rheinmetall Group ist zu lesen: „Die im Notfall zu treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung eines Störfalles wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Landkreis Celle hat die erforderlichen Maßnahmen in seinem Notfallplan aufgenommen.“ Welche Maßnahmen sind bezüglich einer wie jetzt eingetretenen Explosion dort aufgeführt? Sind diese Maßnahmen korrekt umgesetzt worden?

7. In einer Pressemitteilung der Friedensaktion „Lüneburger Heide“ vom 14.11.2021 wird mitgeteilt: „Bereits vor Beginn der Protestaktion beschwerten sich die Veranstaltenden, denn Rheinmetall verwehrte Ihnen mit weiträumigen Absperrgittern die von der Landkreis-Versammlungsbehörde bestätigte Nutzung des öffentlich zugänglichen Raumes vorm Hauptgebäude.“ Hatte Rheinmetall eine Genehmigung zur Aufstellung dieser Absperrgitter? Wenn ja - wie ist es zu dieser der Auflage der Versammlungsbehörde widersprechenden Genehmigung gekommen? Wenn nein - wie will die Versammlungsbehörde mit dieser Behinderung ihrer Genehmigung verfahren?