Erneut abgelehnt

Nach § 58 (4) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beantragte die Fraktion Die Linke/BSG im Mai Akteneinsicht bezüglich der Informationsgespräche der Stadt Celle mit VertreterInnen der Gelsenwasser AG (inkl. Vermerke; Entwürfe; sonstige Unterlagen, die zur Sachbearbeitung herangezogen worden sind; Protokolle) sowie korresponierender Akten, die sich mit Fragen der Teilprivatisierung der Abwasserwirtschaft befassen.

Jetzt kam die Antwort des Oberbürgermeisters:

"[...] am 12.02.2013 wurde Ihnen unter TOP 14 mitgeteilt, dass die Verwaltung sich in einem Meinungsbildungsprozess befindet. Die innere Willensbildung ist noch nicht abgeschlossen und ein Aktenvorgang besteht nach wie vor nicht. Deshalb kann die Verwaltung Ihrem Gesuchen nach § 56 NKomVG derzeit nicht nachkommen."

Auf eine Anfrage im Februar 2013 hatte der Oberbürgermeister ...

mitgeteilt (und darauf bezieht sich auch die erneute Ablehnung):

"Das Auskunftsrecht des Rates ist nach § 56 NKomVG umfassend zu verstehen. Gleichwohl gibt es verfassungsrechtlich gesichert einen unausforschbaren Kernbereich der Verwaltung im Hinblick darauf, wie sich die Verwaltung eine Meinung bildet; in diesem Meinungsbildungsprozess befindet sich die Stadtverwaltung zurzeit."