ver.di sieht Risiken bei Ausschreibung des ÖPNV

Landkreis antwortet auf Anfrage

Der Fachbereich Verkehr der Gewerkschaft ver.di hate sich im September an die Verwaltung des Landkreises gewandt und auf Risiken hingewiesen, die aus Sicht der Gewerkschafter*innen mit dem gewählten Weg der Ausschreibung des ÖPNV verbunden sind. Im Kern geht es um die Frage, ob der Landkreis schon bei der jetzt laufenden "Vorabbekanntmachung" die angestrebten Sozialstandards hätte festlegen müssen.

Die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca stellte daraufhin am 16.10.2013 eine schriftliche Anfrage zur Beantwortung im Kreistag. Immerhin bekam daraufhin promt die Gewerkschaft endlich ein Antwortschreiben. Die Anfrage wurde jetzt in der Kreistagssitzung am 24.10. beantwortet. Der Landkreis antwortete auf die Kernfrage so: "Bei eigenwirtschaftlichen Anträgen spielen rein verkehrliche Gesichtspunkte (mindestens) die Hauptrolle; ob und in welchem Umfang daneben auch soziale/tarifliche Aspekte in den Konzessionsinhalt einfließen dürfen, ...

ist völlig offen. Rechtsprechung und Schrifttum gibt es zu dieser Frage nicht, und die LNVG hat sich bislang nicht abschließend positioniert. Die Kreisverwaltung hat erhebliche Zweifel, ob vom Aufgabenträger geforderte Sozialstandards bereits für eigenwirtschaftliche Anträge Bindungswirkung entfalten."

Die ganze Problematik ist rechtlich einigermaßen kompliziert. Wir können an dieser Stelle erst einmal nur die Schreiben dokumentieren.