Landrat Wiswe gegen Förderung durch Landkreis

Behiye Uca: "Schulwahl darf nicht an finanziellen Erwägungen scheitern"

Landrat Wiswe hat jetzt auf eine Anfrage der Kreistagsabgeordneten Behiye Uca (Die Linke) zu Möglichkeiten der Förderung der Beschaffung bzw. Leihgebühren von iPads an der IGS geantwortet. Er sieht weiter keine Möglichkeiten über das Bildungs- und Teilhabepaket, und er wiederholt seine Position, wonach für die Kreisverwaltung kein Handlungsbedarf besteht, einkommensschwache Familien zu unterstützen.

Im Gegenteil: "Eine Förderung von einkommensschwachen Familien durch den Landkreis würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Es würden die einzelnen Schulen und ggf. die betroffenen Schülerinnen und Schüler unterschiedlich behandelt. So würden sie je nach Ausrichtung der Schule bei „Technikeinsatz“ bei Bedarf finanziell unterstützt und bei „konventionellem“ Lehr- und Lernmitteleinsatz dagegen nicht. Aus diesem Grund verbietet sich auch eine finanzielle Unterstützung durch den Schulträger in dem vorliegenden Fall, zumal damit ein Präzedenzfall geschaffen würde."

Für Behiye Uca ist diese Position nicht nachvollziehbar: "Mich erinnert dies an das Zitat des französischen Schriftsteller Anatole France, ...

wonach die majestätischen Gleichheit des Gesetzes es Reichen wie Armen verbiete, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen. Es unter dem Strich wahrscheinlich, dass auf Eltern von Schülerinnen und Schülern an der IGS jetzt höhere Kosten zukommen als an anderen Schulformen. So stellt sich die Frage doch völlig anders: Wie können wir verhindern, dass Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien in ihrer Schulwahl eingeschränkt werden?"

 

Der Landrat verweise in seiner Antwort zwar auf Fördermöglichkeiten, die aber keinen formalen Anspruch begründen würden. Genau darum jedoch sollte es nach Auffassung von Behiye Uca gehen: "Wir sollten einkommensschwachen Familien die Gewissheit geben, dass an der IGS im Vergleich zu anderen Schulen keine höheren Kosten auf sie zukommen. Ihrer Auffassung nach verfügt der Landkreis für die kommenden zwei Jahre noch aus nicht zweckgebundenen Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: "Ich fände es richtig, wenn der Kreistag aus diesem Topf eine Förderung beschließt. Das würde dem Sinn dieses Pakets auch eher Rechung tragen, als die Finanzierung von Schulsozialarbeit."

Ein entsprechender Antrag von Behiye Uca wird in den kommenden Wochen noch im Fachausschuss behandelt werden: "Ich appelliere an die Kreistagsfraktionen, sich nicht auf die Argumentation des Landrats einzulassen, sondern mit einer Förderung dafür zu sorgen, dass die Schulwahl der Eltern tatsächlich frei ist und nicht an finanziellen Erwägungen scheitert."

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Hier zunächst die Anfrage von Behiye Uca; im Anschluss die Antwort von landrat Wiswe vom 11.06.2014:

Anfrage: Anschaffung bzw. Entleihgebühren für iPads an der IGS Celle

In der Celleschen Zeitung vom 26. April 2014 ("iPads an Gesamtschule: Kein Zuschuss vom Landkreis") wird Landrat Wiswe dahingehend zitiert, dass für die Anschaffung von iPads "Eltern Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen" könnten.

Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung im Rahmen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets ist eine Beantragung dieser zusätzlichen Aufwendung für den Schulbedarf nach Auffassung der Verwaltung gegeben? In welcher Höhe kann der Landkreis Leistungen für diese zusätzliche Aufwendung gewähren?

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die "Miete" von iPads für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien entgeltfrei zu stellen?

Hier die Antwort von Landrat Wiswe vom 11.06.2014:

Sehr geehrte Frau Uca,

Ihre Anfrage vom 23.05.2014 beantworte ich wie folgt:

Zunächst möchte ich richtigstellen, dass ich im Artikel der Celleschen Zeitung vom 26. April 2014 ("iPads an Gesamtschule: Kein Zuschuss vom Landkreis") nicht dahingehend zitiert worden bin, dass für die Anschaffung von iPads "Eltern Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen" könnten.

Einzuräumen ist, dass der Artikel am Ende mit dem Hinweis auf das Bildungs- und Teilhabepaket suggeriert, dass betroffene Eltern Mittel zur Finanzierung der iPads zur Verfügung gestellt werden. Diese Formulierung des Berichtsverfassers ist geeignet, Fehlinterpretationen zu verursachen. Daher zur Klarstellung: Nach geltender Rechtslage können anspruchsberechtigte Familien eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für ihre Kinder beantragen. Diese beträgt 100,- Euro pro Kind; davon werden 70,- Euro zum 1. August und 30,- Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt. Unter den persönlichen Schulbedarf fallen Gegenstände, die für den Schulbesuch bzw. die Teilnahme am Schulunterricht benötigt werden. Die monatlichen Gebühren, die für die Nutzung der iPads anfallen, fallen somit unter den persönlichen Schulbedarf. Es ist aber zu berücksichtigen, dass durch Einführung der Tablet-Klassen wiederum andere Schulbedarfskosten gesenkt werden. Die Kosten der Lehr- und Lernmittel werden vermindert, da bspw. die Papier- und Kopierkosten, die auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt werden, verringert werden.

In meiner Antwort auf die betreffende Anfrage des Kreistagsabgeordneten Schmidt, die Ihnen wie allen anderen Kreistagsabgeordneten am 23.5.2014 zur Kenntnis gegeben worden ist, habe ich zu der Thematik ebenfalls Stellung bezogen. Es ist - und kann es auch nicht sein - nach geltender Rechtslage nicht Aufgabe des Landkreises als Schulträger, individuellen Lehr- und Lernmittelbedarf von Schülerinnen und Schülern zu finanzieren. Eine Förderung von einkommensschwachen Familien durch den Landkreis würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Es würden die einzelnen Schulen und ggf. die betroffenen Schülerinnen und Schüler unterschiedlich behandelt. So würden sie je nach Ausrichtung der Schule bei „Technikeinsatz“ bei Bedarf finanziell unterstützt und bei „konventionellem“ Lehr- und Lernmitteleinsatz dagegen nicht. Aus diesem Grund verbietet sich auch eine finanzielle Unterstützung durch den Schulträger in dem vorliegenden Fall, zumal damit ein Präzedenzfall geschaffen würde.

Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur für den Einsatz neuer Technik ist dagegen Aufgabe des Landkreises. Im Fall der Gesamtschule Celle werden erhebliche Mittel in die Hand genommen, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Tablet-Klassen überhaupt eingerichtet werden können.

Die Oberschule Celle II ist eine Kooperation mit der „Mobiles Lernen gGmbH“ eingegangen und dort besteht die Möglichkeit, einen eingerichteten Bildungsfond in Anspruch zu nehmen. Die „Mobiles Lernen gGmbH“ hat in der Vergangenheit sowohl von der Sparkasse Celle als auch von der SVO Celle finanzielle Unterstützung erhalten, welche eine Förderung durch den Bildungsfond ermöglicht. Sollten die Förderungen durch örtliche Vereine verstärkt werden, würden sich die monatlichen Raten dementsprechend weiter verringern.

Bei einer beispielsweise nötigen Förderquote von 10 % der Klassenstärke (bei der Gesamtschule beträgt die Klassenstärke 30 Schülerinnen und Schüler) unterstützt der Bildungsfond die bedürftigen Familien mit einer Verringerung der Leasingrate um bis zu 50 %. Ein Antrag auf Förderung aus dem Bildungsfond kann direkt bei der „Mobiles Lernen gGmbH“ gestellt werden und erfolgt somit anonymisiert. Gegenüber der Schule und Mitschülerinnen und Mitschülern bedarf es keiner Angaben.

Einen Auszug des Zeitungsberichtes vom 26.04.2014 habe ich dieser Mail angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wiswe