Wiswe: "Nach vorläufigen Informationen sind keine Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt entstanden"

Der Celler Landrat Klaus Wiswe (CDU) hat auf die Anfrage der Kreistagsabgeordneten Behiye Uca (Die Linke) zu den Gefahren, die durch den Brand bei der Firma Bachl entstanden sein könnten, geantwortet; auch das Gewerbeaufsichtsamt hat erstmals etwas ausführlicher Stellung bezogen. Hier die Antwort von Landrat Wiswe und im Anschluss die PM des Gewerbeaufsichtsamts.

"Sehr geehrte Frau Uca,

Ihre Fragen vom 20.08.2015 zu Gefahren bei dem Brand der Firma Bachl beantworte ich wie folgt:

1.) Wer ist bei Bränden im Landkreis Celle zuständig für die Bewertung und Untersuchung von möglicherweise freigesetzten Gefahrenstoffen? Wer ist zuständig für die Information der Öffentlichkeit?

Grundsätzlich:

Bei einem Brandereignis trifft der Einsatzleiter der zuständigen Feuerwehr nach Beurteilung der Situation vor Ort die Entscheidungen, welche Rettungsmittel und unterstützenden Hilfskräfte benötigt werden. Im Einzelfall können z.B. Fachkollegen der Landkreisverwaltung vom Gesundheitsamt, der Wasserwirtschaft oder der Bodenschutzbehörde hinzugezogen werden, darüber hinaus könnte ein auf Gefahrstoffe spezialisierter Zug der Feuerwehr (Gefahrstoffzug) zum Einsatz kommen oder ein spezielles ABC-Messfahrzeug für Luftverunreinigungen (GW Mess) angefordert werden. Zudem unterstützt die Polizei den Einsatz nicht nur am Boden, sondern ggf. auch durch Luftaufklärung. Ferner verfügen die Feuerwehren ebenso wie die Leitstelle über Feuerwehralarmpläne größerer Betriebe denen die wesentlichsten Informationen über die gelagerten/verarbeiteten Stoffe (Art, Lage, Gefahrstoff ja/nein) und viele weitere Informationen zu Rettungswegen und denkbaren Löschmitteln zu entnehmen ist.

Bei der weiteren Untersuchung von Gefahren, vorrangig nach dem Einsatz der Feuerwehr, ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten: Grundsätzlich ist die örtlich zuständige allgemeine Gefahrenabwehrbehörde verantwortlich, d.h. die Stadt Celle oder die übrigen kreisangehörigen Kommunen. Nur bei Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzrecht genehmigt wurden, ... sind entweder der Landkreis als untere Immissionsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt auch zuständige Überwachungsbehörde. Die jeweilige Zuständigkeit ist in einer Zuständigkeitsverordnung geregelt.

Der Landkreis ist als untere Wasserbehörde  zuständig für die aus Löschmitteln resultierenden Gefahren der Verunreinigung von Gewässern und als untere Bodenschutzbehörde für aus dem Niederschlag von Schadstoffen resultierende schädliche Bodenveränderungen. Die Zuständigkeit gilt allerdings nicht  innerhalb des Stadtgebietes. Hier ist die Stadt selbst für Wasser und Boden verantwortlich.

Die jeweils aufgeführten Fachbereiche sind - im Bedarfsfall mit weiterer Unterstützung durch Fachkollegen oder Gutachter - für die Bewertung und Untersuchung von Gefahrenlagen bzw. -stoffen verantwortlich.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt im Einsatz vorrangig durch die Feuerwehr – im Auftrag der Gemeinde – und die Polizei. Selbstverständlich wird auch der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit eine umfassende Information der Öffentlichkeit vornehmen.

Konkret beim Brand der Firma Bachl:

Die Stadtfeuerwehr hat die Brandbekämpfung des baurechtlich genehmigten Objektes vorgenommen und den Einsatzleiter gestellt. Die Polizei hat Radiodurchsagen veranlasst und zudem Fahrzeuge mit Lautsprechern in den Straßen eingesetzt. Die Stadt Celle war auch zuständige Gefahrenabwehrbehörde. Der Landkreis Celle hat den Einsatz vollumfänglich in der Leitstelle abgewickelt. Nach Einsatzabschluss hat sich vor allem das Gesundheitsamt (zuständig auch für das Stadtgebiet) unaufgefordert ein eigenes Bild von der Gefährdungslage und den denkbaren Auswirkungen gemacht, sich mit dem Sachverständigen ausgetauscht und die Bevölkerung vor Ort beraten. Zudem haben sich weitere Abteilungen des Landkreises (Wasserwirtschaft, Bodenschutz)  im Rahmen der Zuständigkeit -außerhalb des Stadtgebietes- mit dem Sachverständigen ausgetauscht und die Situation für das Gebiet des Landkreises beurteilt.

2.)  Welche Gefahren sind von dem Großbrand bei der Dämmtechnik-Firma Bachl ausgegangen?

Der Landkreis hat keine eigenen Erkenntnisse über die Gefahrenentwicklung im Gebiet der Stadt Celle. Weitergehende Informationen  bitte ich bei der Stadt Celle zu erfragen.

Aktuell erstellt ein anerkanntes Sachverständigenbüro im Auftrag des Versicherers der Firma ein Gutachten. Das Gewerbeaufsichtsamt Celle hat ausweislich seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage veranlasst, dass ein Gutachter sich zudem speziell um die Asbestthematik unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes kümmert. Das Gewerbeaufsichtsamt Celle ist in dem vorliegenden Fall für Fragen des Arbeitsschutzes  zuständig.

Der Abschlussbericht des Gutachters liegt noch nicht vor. Nach vorläufigen Informationen sind keine Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt entstanden.

3.) Sieht die Verwaltung Verbesserungsbedarf bei der Aufklärung der Öffentlichkeit in ähnlich gelagerten Fällen? Wenn ja – wie kann die Verbesserung erfolgen?

Jedes größere Schadensereignis nehme ich zum Anlass, die Abläufe und die Information der Öffentlichkeit zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Ich werde auch diesen Großbrand zum Anlass nehmen, die Geschehnisse noch einmal mit den beteiligten Stellen innerhalb meines Hauses zu erörtern. Allerdings war die Kreisverwaltung im konkreten Geschehen nur für die unter Ziffer 1 genannten Teilbereiche außerhalb des Stadtgebietes zuständig, so dass sich die Frage einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit für den Landkreis nicht gestellt hat.

Ihre Anfrage und diese Antwort leite ich den anderen Kreistagsabgeordneten zur Kenntnis zu.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wiswe“

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Nina Grewing, Stellvertretende Behördenleiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Celle, hatte am 24.08.2015 zum aktuellen Sachstand wie folgt Stellung bezogen:

„In den letzten Tagen haben wir wahrgenommen, dass es bzgl. der behördlichen Zuständigkeiten im „Brandfall Bachl“ in der Öffentlichkeit vermehrt zu Irritationen gekommen ist. Uns ist es von hoher Bedeutung, dass die Fragen, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, auch transparent beantwortet werden.

Eingangs noch einmal der Hinweis: Zuständigkeiten für den akuten Brandfall liegen nach dem Nds. SOG immer bei der Gefahrenabwehrbehörde. Im Anschluss an den Großbrand begann für die Gewerbeaufsicht ihre Tätigkeit mit Sofort-Maßnahmen zum Schutz der dort tätigen Arbeitnehmer. Diese bestanden zum einen aus der Anordnung eines umfangreichen Betretungs- und Nutzungsverbots und zum anderen aus dem sofortigen Einschalten eines anerkannten Sachverständigen, welcher die Schadenslage hinsichtlich „Asbest“ konkret bewertet hat.

Aus Arbeitsschutzgründen wurden dann verschiedenste Maßnahmen entwickelt und durchgeführt; unter Anderem erfolgt mittels Wasserschleier eine Befeuchtung der Brandhalle. Dies hat den Sinn, dass eine Verschleppung von Asbestfasern so vermieden wird.

Inzwischen konnten bereits, belegt durch Freimessungen eines Sachverständigen, Teile der Halle und des Betriebsgeländes wieder freigegeben werden. Wir gehen davon aus, dass die Asbestsanierungsmaßnahmen bei der Fa. Bachl aber bis Ende des Jahres andauern werden. Das Gewerbeaufsichtsamt Celle wird die Asbestarbeiten auch weiterhin eng begleiten und überwachen.

Bei Fragen zu den oben angerissenen Themen wenden Sie sich gern an uns.
Für Fragen zum Immissionsschutz im Bereich der Baustelle wenden Sie sich bitte an die Kommune.

Nina Grewing;
Stellvertretende Behördenleiterin“