Manchmal reicht es ja, wenn die Verwaltung einen Antrag einfach als Handlungsempfehlung umsetzt. Vor zwei Jahren haben wir beantragt, dass grundsätzlich an Kreuzungen die Bedarfsampelschaltungen für Fußgänger:innen (und damit in vielen Fällen auch für Radfahrende) abgeschaltet werden. Wo lag das Problem? Wer nur eine Sekunde zu spät an eine Ampel kam, nachdem die Grünphase für die Autospur begann, hatte Pech und konnte erstmal eine Phase warten. Solche Schaltungen waren ein permanenter Nerv. Jetzt teilte die Verwaltung „Vollzug“ mit: „Zurzeit noch bestehende Bedarfsschaltungen im Zuge der Hannoverschen Heerstraße sollen auch mittelfristig angepasst werden.“ Es bleiben einige begründete ausnahmen:
„Lediglich an den Knoten Lüneburger Heerstraße/Tannhorstweg und Petersburgstraße/Allerkampstraße/Biermannstraße sollen die Bedarfsampelschaltungen erhalten bleiben. Im Bereich Lüneburger Straße/Tannhorstweg gibt es nur eine sehr geringe Anzahl querender Fußgänger. Zudem erfolgt die Grünanforderung aus dem Tannhorstweg durch die KFZ verkehrsabhängig, wenn dort längere Zeit keine Fahrzeuge kommen, erfolgt keine Schaltung und Fußgänger könnten die B 191 nicht queren. Deshalb soll dort weiterhin durch Bedienung des Tasters die Fußgängerquerung ermöglicht werden. Die Kreuzung Petersburgstraße/Allerkampstraße/Biermannstraße ist meiste Zeit des Tages hoch belastet. Da lediglich bei ca. einem Drittel aller Umläufe pro Tag Fußgängerquerungen vorliegen, ist hier aus Gründen der Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehrs und Minimierung des CO² Ausstoßes auf das ständige Einblenden der Fußgängersignale verzichtet worden. Der Verkehrsablauf für die Ausfahrt der Biermannstraße ist zurzeit mit beträchtlichen Wartezeiten verbunden, eine Rücknahme der Anforderungsschaltung für Fußgänger führt hier zum Überschreiten der Kapazitätsgrenze und zur Überlastung des Knotenpunktes verbunden mit extrem langen Wartezeiten.“