Kreistagsmehrheit für raumlufttechnische Anlagen in Landkreisschulen
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Bei bei Neubauten und aufwendigen Sanierungen sollen Schulen in Trägerschaft des Landkreises künftig mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT) ausgestattet werden. Hintergrund ist die Absicht der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt", die Schulen pandemiesicherer auszustatten. Nach einem intensiven Austausch in den Fachausschusssitzungen konnte die Mehrheitsgruppe – bestehend aus GRÜNEN, LINKE, Die PARTEI, SPD, FDP und Wählermeinschaften - jetzt auch die Verwaltung von der Empfehlung des Umweltbundesamtes überzeugen: "Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer Anlagen."
Dazu kommt aus Sicht des Klimabündnisses positiv der Aspekt der Wärmerückgewinnung um bis zu einem Drittel der Heizenergie. Anne Pfützner (GRÜNE): "Wir hatten schon Anfang 2021 angeregt, in Neubauten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen, aber seinerzeit keine Mehrheit gefunden." Und Reinhard Rohde (LINKE) kommentiert die Beschlussempfehlung des Ausschusses so: "Die intensiven Diskussionen haben ein gutes Ergebnis hervorgebracht. Die Verwaltung hat aus meiner Sicht überzeugend die Schwierigkeiten des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen im Bestandsbau dargelegt. Wichtig ist aber, dass wir jetzt ein Konzept für die Zukunft haben, das Raumhygiene und Energieeinsparung zusammenführt."
18 Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit sind zwischenzeitlich mit mobilen Raumluftreinigern ausgestattet worden, was aber für den übrigen Raumbestand keine effektive Verbesserung bewirken würde. Wie mit den Räumen in den Bestandsbauten künftig verfahren werden kann, soll auf Grundlage der Erfahrungen beim Einbau von neuen Anlagen bei Sanierungen erörtert werden.
revista #110
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Die Juni/Juli/August-Ausgabe der revista ist da. Themen u.a. Biolandwirtschaft, Gleichstellung ohne Plan und Sternchen, Feminizid an Ezidin, Spätverkahr bald OnDemand - daneben Reflektionen zu Krieg und Klimakatastrophe, Buchbesprechungen und ein bisschen Theater. Lohnt sich - wie immer. Hier ein Link zum Download
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Stadtverwaltung verbockt Stellenanzeige
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revista #109
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Kollerscher Wald unter Landschaftsschutz
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Zum Klimaschutzausschuss hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der ein Verordnungsverfahren zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Kollerscher Wald“ eingeleitet werden soll.
Wenn das kein Erfolg ist. Begründung:
„Unter Berücksichtigung [...] Biotopausstattung, der naturschutzfachlichen Wertigkeiten und der daraus abzuleitenden gesetzlichen Schutzansprüche sowohl einzelner Elemente als auch des Gesamtensembles wird empfohlen, eine dauerhafte Sicherung des gesamten Gebietes durch Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG i.V.m. § 19 NAGBNatSchG herbeizuführen.“
Hier die Zusammenfassung des floristischen und faunistischen Gutachtens:
„Im Untersuchungsgebiet sind weit überwiegend hochwertige bis sehr hochwertige Wald- und Grünlandbiotope vorhanden. Im Wald wurden zahlreiche Habitatbäume und Totholz festgestellt. Die hohe Anzahl von Habitatbäumen bietet ein sehr gutes Quartier-, Unterschlupf- und Niststätten-Angebot für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse. Bei vier Bäumen besteht aufgrund des hohen Stammdurchmessers eine potenzielle Eignung als Winterquartier für Fledermäuse. Die Habitatbäume gehören zu den § 44 Absatz 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Insgesamt wurden 10 Fledermausarten nachgewiesen, wodurch dem Gebiet eine besondere Bedeutung zugewiesen werden kann. Alle heimischen Fledermäuse sind gem. § 7 BNatSchG streng geschützt. […] Für Brutvögel besitzt das Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung. Es wurden 24 Arten nachgewiesen, davon wurden 22 als Brutvögel eingestuft. Alle heimischen Vogelarten sind besonders geschützt und unterliegen den Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG. Der Schwarzspecht ist streng geschützt. Das NLWKN hat im Rahmen der „Niedersächsischen Strategie für Arten- und Biotopschutz“ Arten benannt, für die vordringlich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung notwendig sind. Für das UG sind das Schwarzspecht und Kleinspecht.
Für Holzkäferarten ist die Bedeutung des Gebietes als hoch zu bezeichnen. Trotz geringer Untersuchungstiefe wurden 246 Käferarten, darunter 140 Arten der Holzkäfer [...] nachgewiesen. Es wurden zwei Urwaldreliktarten nachgewiesen. Diese sind Zeiger einer Naturnähe und Altholztradition, da die Arten nicht hoch mobil sind. Gebiete mit jahrhundertelanger Waldtradition sind von landesweiter Bedeutung.
Für den Pflanzenartenschutz besteht eine allgemeine Bedeutung.“
Rede zum Nachtragshaushalt
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Global denken – lokal handeln
Bei der Beratung zur 3. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsjahr 2022 hielt Reinhard Rohde (DIE LINKE) folgende Rede:
In der Klimaausschusssitzung im November vergangenen Jahres hat die Verwaltung ausführlich die investiven Maßnahmen im Bereich Klimaschutz vorgestellt und sich offen gezeigt für Kritik und ein engagierteres Herangehen. Das begrüßen wir.
Ich will trotzdem ein bisschen Wasser in den Wein gießen. In derselben Sitzung haben wir erfahren, dass die Asbestsanierung der Altstädter Schule wahrscheinlich 2,8 Millionen Euro kosten wird. Und das sind rund 500.000 Euro mehr, als wir in Klimaschutz investieren.
Vor zehn Tagen wurde der neue IPCC-Bericht präsentiert. Die ganz kurze Zusammenfassung sieht so aus:
Die Folgen der Erderwärmung sind deutlich zu sehen. Der Zeitraum, das Ruder noch herumzureißen, ist laut Weltklimarat begrenzt. Es sind längst nicht mehr künftige Generationen, deren Lebensbedingungen sich in Folge der Erderhitzung dramatisch verschlechtern werden.
Ich bin – ehrlich gesagt – sehr pessimistisch.
Kommunalpolitik muss sich vor diesem Hintergrund das Motto zu eigen machen:
Global denken – lokal handeln.
Was heißt das? Wir können uns als Kreistag nicht damit begnügen, Klimaschutz als zukunftsfähiges Gebäudemanagement zu begreifen. Es geht um viel, viel mehr.
Deshalb sind wir selbstverständlich froh darüber, dass es jetzt wohl ein Einvernehmen mit den Gemeinden des Landkreises dahingehend gibt, ihre Möglichkeiten und Perspektiven in die Klimaschutzplanungen des Kreises einzubeziehen. Und es ist gut, dass dafür eine Stelle geschaffen wurde.
Ich prognostiziere heute mal, dass wir damit nicht auskommen werden. Denn wir haben nicht nur konzeptionell zehn verlorene Jahre aufzuholen. Wir müssen auch zusehen, dass die Fördergelder der Bundesregierung zum Beispiel für die Wärmewende bei uns ankommen. Und mit „bei uns“ meine ich nicht nur den Kreis. Es müssen etwa noch Wege gefunden werden, die Bürgerinnen und Bürger effektiv so zu beraten, damit die Fördermittel bei ihnen ankommen.
Eine letzte kleine Anmerkung: Einige von ihnen werden sich erinnern, dass Die Linke in der letzten Wahlperiode gefordert hat, dass die Verwaltung das Thema „Atommüllendlager“ Ernst nehmen soll. Der alte Landrat wollte davon nichts wissen. Dass wir jetzt eine halbe Stelle dafür bekommen, kann ich nur begrüßen. Und wir könne n alle nur hoffen, dass der Arbeitsaufwand nicht größer wird. Also der Landkreis Celle nicht in die engere Auswahl kommt.
Kreistagsrede zur "Mobilitätsanalyse" (Einbringung)
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In der Kreistagsitzung am 10.03.2022 wurde der Antrag der Fraktion Die GRÜNEN, Die PARTEI und DIE LINKE (Das Klimabündnis im Kreistag) eingebracht. Reinhard Rohde (DIE LINKE) hielt dazu folgende Rede:
Die Mobilitätswende stellt uns vor eine große Herausforderung. Denn diese Wende kann nicht darin bestehen, einfach Verbrennungsmotoren durch CO2-freie Antriebe zu ersetzen. Wir müssen möglichst vielen Menschen den Umstieg auf den ÖPNV oder das Fahrrad ermöglichen. Und das nicht irgendwann, sondern in diesem Jahrzehnt. Und ja – wir wissen, dass das bei uns schwerer ist als in städtischen Ballungsgebieten.
Wir müssen dafür deshalb schon mit dem nächsten Nahverkehrsplan Möglichkeitsräume eröffnen.
Unseres Erachten sollten wir dafür vor allem den Berufsverkehr in den Blick nehmen.
Selbstverständlich meinen wir im allgemeinen zu wissen, warum der ÖPNV nicht genutzt wird. Es sind z.B. die im Vergleich zum PKW längeren Fahrtzeiten oder auch die höheren Kosten. Aber genau wissen wir es eben nicht.
Darauf zielt ab, was sich „zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement“ nennt. Es geht darum herauszufinden, mit welchen Änderungen und Maßnahmen der Umstieg auf Fahrrad oder ÖPNV im ganz konkreten Fall attraktiver werden kann. Das erfahren wir am Besten direkt von den Menschen, die es betrifft.
Die Kreisverwaltung ist ein großer Betrieb und bietet die Möglichkeit, gewissermaßen bei uns selbst anzufangen.
Wir wünschen uns, dass die Verwaltung bis zur Ausschussbehandlung schon ermittelt hat, ob eine solche Mobilitätsanalyse ohne Unterstützung von außen durchgeführt werden kann oder ob für eine solche Befragung ein externes Büro eingeschaltet werden muss.
Und nach der Auswertung – oder sogar parallel – sollte es unser Anliegen sein, weitere große Betriebe, z.B. das Allgemeine Krankenhaus, für derartige Befragungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.
In einem sind wir uns ja einig: Es kann beim nächsten Nahverkehrsplan nicht darum gehen, mehr Busse leer oder halbleer durch die Gegend fahren zu lassen. Sondern es muss darum gehen, mit gezielten Maßnahmen Potenziale auszuschöpfen und an tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtete Angebote zu machen.
CelleHeute berichtete so: https://www.celleheute.de/post/warum-nutzen-erwachsene-den-%C3%B6ffentlichen-nahverkehr-nicht
Klimabündnis im Kreistag will Mobilitätsanalyse
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Beteiligung durch Befragung der Kreisbeschäftigten
Nicht einfach dürfte es werden, die Verkehrswende im ländlichen Raum schnell und effizient hinzubekommen. Insbesondere der Berufsverkehr stellt die Verkehrsträger vor große Herausforderungen. Mit Blick auf den im Landkreis Celle für das Jahr 2025 anstehenden neun Nahverkehrsplan, hat das Klimabündnis im Kreistag jetzt die Durchführung einer Mobilitätsanalyse beantragt.
Christian Ehlers, Ko-Vorsitzender der Fraktion aus B'90/Die Grünen/Die Partei/Die Linke, erläutert, worum es geht: „Wir wollen, dass die Kreisverwaltung über eine Online-Befragung ermittelt, welche Verkehrsmittel die Kreisbeschäftigten für den Weg zur Arbeit nutzen. Und dabei geht es eben auch darum herauszufinden, warum der ÖPNV oder auch das Fahrrad für viele nicht die erste Wahl ist.“
Reinhard Rohde (Die Linke), der das Klimabündnis im Fachausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz vertritt, ergänzt: „Wir schaffen es tagtäglich, dass tausende Schülerinnen und Schüler ohne PKW an ihren Arbeitsplatz kommen. Das sollte eine Leitidee auch für den Berufsverkehr werden. Dafür muss sich eine Menge ändern.“
Und um herauszufinden, was sich ändern muss, damit die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad attraktiver werden, sollen die Betroffenen ihr Wissen in die Befragung einbringen. Aus diesen Erfahrungen aufbauend könnte dann, so die Idee des Klimabündnisses, ähnliche Umfragen auch in größeren Betrieben in Stadt und Landkreis durchgeführt werden, z.B. beim AKH, bei Lobetal, bei Drewsen in Lachendorf oder Rheinmetall in Unterlüß. Rohde: „In den nächsten zwei Jahren müssen wir die Bedürfnisse für eine verstärkte Nutzung des ÖPNV besser kennenlernen, um den Nahverkehrsplan dann zukunftstüchtig aufzustellen. Ein zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement gehört dazu.“
"Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben"
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Die Kreisverwaltung hat auf die Anfrage des Klimabündnisses zur im Januar erfolgten Abschiebung eines Vaters aus dem Landkreis Celle mit vier Kindern nach Georgien geantwortet. Nach ihrer Auffassung ist die bestehende Ausreisepflicht "unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben durchgesetzt worden".
Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Wieso wurde der Abholungstermin vor 6:00 Uhr gelegt?
Die Flüge werden nicht von der örtlichen Ausländerbehörde, sondern von der Landesaufnahmebehörde gebucht. Auf Tag und Uhrzeit hat der Landkreis keinen Einfluss. Die Ankunft im Heimatland soll grundsätzlich möglichst früh erfolgen, damit die Weiterreise in den Heimatort oder das Aufsuchen einer Unterkunft möglichst noch am Tage stattfinden kann. Einige Länder bestehen sogar darauf, dass die Ankunft im Laufe des Vormittags stattfindet.
Wie bei jeder Flugreise müssen die Passagiere in der Regel drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Da auch noch Zeit für das Packen der Koffer und für die Anfahrt zum Flughafen eingeplant werden muss, werden die Betroffenen oft schon sehr früh morgens oder noch in der Nacht aufgesucht.
2. Warum wurde die eingeleitete Abschiebung nicht abgebrochen, nachdem klar war, dass die minderjährigen Kinder von einem Elternteil getrennt wurden? Die Frau und Mutter war zum Zeitpunkt der eingeleiteten Abschiebung im siebten Monat schwanger, zwei Wochen später wäre sie im Mutterschutz gewesen.
Unter Ziffer 5.3 Abs. 4-5 des in der Anfrage zitierten Rückführungserlasses vom 07.07.2021 wird erläutert, dass, wenn ein erster Abschiebungsversuch wegen Widerstandshandlungen abgebrochen worden ist, bei einem weiteren Versuch eine Trennung der Familie erfolgen kann, wenn dies zuvor schriftlich angekündigt worden ist. An diese Vorschrift hat sich die Ausländerbehörde gehalten.
3. Warum wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Ehefrau und Mutter trotz ärztlich attestierter Risikoschwangerschaft abgeschoben werden konnte?
Eine Risikoschwangerschaft führt nicht automatisch zu einer Flug- und Reiseunfähigkeit. Die gern. § 60a Abs. 2c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) notwendige qualifizierte ärztliche Bescheinigung zum Gesundheitszustand wurde uns trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine ärztliche Betreuung war zudem zu jedem Zeitpunkt der geplanten Rückführung bis zur Ankunft im Heimatland sichergestellt. Auf ärztliches Anraten hätten wir die Abschiebung jederzeit abgebrochen. Dies war jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht notwendig. Diese Einschätzung wird auch dadurch nachträglich bestätigt,
Klimabündnis im Kreistag hat Fragen zu Abschiebung nach Georgien
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Reinhard Rohde: Kindeswohl hätte stärker berücksichtigt werden sollen
Die im Januar vollzogene Abschiebung eines Mannes aus Georgien und seiner vier Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahre hat bei der Fraktion „ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die PARTEI und DIE LINKE. Das Klimabündnis im Kreistag.“ einige Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung jetzt die Kreisverwaltung gebeten wird.
Für die Fraktion will Reinhard Rohde (DIE LINKE) wissen, wieso der Abholungstermin nachts erfolgen musste und wieso entgegen der Intention des Rückführungserlasses die eingeleitete Abschiebung nicht abgebrochen wurde, nachdem klar war, dass die minderjährigen Kinder von einem Elternteil getrennt würden?
Weiter wird gefragt, wieso die Ausländerstelle davon ausgegangen ist, die Ehefrau und Mutter trotz ärztlich attestierter Risikoschwangerschaft abschieben zu können? Nicht nachvollziehen kann die Fraktion die Trennung der Familie vor dem Hintergrund, dass der Vater - laut Auskunft der Rechtsbeistände - in Anbetracht seiner psychischen Verfassung kaum im Stande sei, die vier Kinder allein zu versorgen.
Rohde problematisiert zudem den Zeitpunkt der Abschiebung: "Die schwangere Ehefrau kommt jetzt im Februar in den Mutterschutz und hätte danach nicht mehr abgeschoben werden dürfen. Und uns irritiert auch, dass die Familie mit dem von der Bundesregierung geplanten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine weitere Option für einen Verbleib in Deutschland gehabt hätte." Die Abschiebung von Kindern sei zudem immer verbunden mit dem Risiko von Traumatisierungen. Inwieweit das vereinbar sei mit der Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen, sei eine Frage, die sich - so Rohde - in diesem Fall wieder in besonderer Schärfe stelle.
***
Hier die Anfrage:
Anfrage zu der im Januar erfolgten Abschiebung eines Vaters aus dem Landkreis Celle mit vier Kindern nach Georgien
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Celle hat – wie der Niedersächsische Flüchtlingsrat mitteilte – „einen psychisch schwer erkrankten Mann zusammen mit seinen vier minderjährigen Kindern abgeschoben – und dadurch von der schwangeren Mutter getrennt. [...] In der Nacht des 20. Januar 2022 gegen 01:30 Uhr drang die Polizei in Begleitung eines Mitarbeiters des Landkreises Celle in die Wohnung der schlafenden Familie ein, um sie nach Georgien abzuschieben – obwohl dem Landkreis bekannt war, dass die im siebten Monat schwangere Frau M. aufgrund einer – attestierten – Risikoschwangerschaft nicht abgeschoben werden darf.“
Im gültigen Rückführungserlass heißt es unter 5.2.:
„Abschiebungen sind grundsätzlich so zu terminieren, dass der Abholungstermin nicht vor 6.00 Uhr morgens festgelegt werden kann.“
und unter 5.3.:
„Wenn minderjährige Kinder von einem Elternteil oder den Eltern getrennt würden, ist aufgrund der hohen Bedeutung der Wahrung der Familieneinheit die eingeleitete Maßnahme grundsätzlich auszusetzen und die eingeleitete Abschiebung abzubrechen.“
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wieso wurde der Abholungstermin vor 6:00 Uhr gelegt?
2. Warum wurde die eingeleitete Abschiebung nicht abgebrochen, nachdem klar war, dass die minderjährigen Kinder von einem Elternteil getrennt würden?
Die Frau und Mutter war zum Zeitpunkt der eingeleiteten Abschiebung im siebten Monat schwanger, zwei Wochen später wäre sie im Mutterschutz gewesen.
3. Warum wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Ehefrau und Mutter trotz ärztlich attestierter Risikoschwangerschaft abgeschoben werden könne?
4. Ist es richtig, dass eine Abschiebung im Mutterschutz rechtlich nicht möglich gewesen wäre?
Die Rechtsbeistände der Familie haben darauf verwiesen, dass der Vater in Anbetracht seiner desolaten psychischen Verfassung nicht im Stande sei, die vier Kinder allein zu versorgen.
5. Hat der Landkreis diese Situation bei seiner Entscheidung bedacht? Wenn ja, wie begründet er, die Abschiebung trotzdem vollzogen zu haben?
Die Bundesregierung hat über ihren Koalitionsvertrag bekundet ein sogenanntes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ schaffen zu wollen , das Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglichen soll.
6. Hätten die jetzt Abgeschobenen zum Personenkreis gehört, der dieses „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Anspruch nehmen kann?
In einem Report des Arbeitskreises Flucht und Asyl der IPPNW Deutschland mit dem Titel "Die gesundheitlichen Folgen von Abschiebungen. Eine Einordnung und Kritik aus ärztlicher und psychotherapeutischer Sicht" aus dem Jahr 2020 ist zu Situation von Kindern zu lesen: „Selbst bisher gesunde Menschen können durch drohende und tatsächliche Abschiebungen und durch ein Leben in teils jahrelanger existenzieller Unsicherheit gesundheitlich schwer geschädigt werden. Für Kinder und Jugendliche gilt dies in besonderem Maß. Das Muster der Reaktionen auf diese Situation ist altersabhängig und individuell sehr variabel. Sehr kleine Kinder reagieren oft mit Verhaltensauffälligkeiten wie Ess- und Trinkverweigerung, Schlafstörungen und autoaggressivem Verhalten. [...] Ältere Kleinkinder weisen häufig Symptome wie hartnäckige Verstopfung und nächtliche Angstzustände auf. [...] Abschiebungen nicht anzukündigen, führt offensichtlich besonders oft zu einer massiven Schädigung der betroffenen Kinder, die durch das nächtliche Eindringen der Polizei in ihre Unterkunft ausgelöst wird. [...] Die meisten älteren Schulkinder und Jugendlichen reagieren aber auf traumatisierende Situationen wie eine Abschiebung ähnlich wie junge Erwachsene. Zu den Symptomen der Traumafolgestörungen zählen Schmerzzustände, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Albträume, Hyperarousals (Übererregung), Flashbacks und dissoziative Zustände.“
Im IPPNW-Report wird deshalb folgende Auffassung vertreten: „Die Praxis der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen verstößt oft gegen Artikel 2 (2) und Artikel 6 (1) ; Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutz der Familie) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung). Sie verstößt immer gegen Artikel 3 der Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen, die bei uns geltendes Recht ist (Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen).“
7. Bezieht die Kreisverwaltung derartige Erkenntnisse in ihre Entscheidungen ein? Wenn nein, warum nicht?
revista #108
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Explosion bei Rheinmetall - Vieles bleibt im Unklaren
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Enttäuscht zeigt sich das Klimabündnis im Kreistag von den Antworten der Verwaltung hinsichtlich der Explosion auf dem Rheinmetallgelände in Unterlüß im November. Mit Verweis auf das Gewerbeaufsichtsamt könne keine belastbare Aussage über die ‚Gefährdung für die Umwelt‘ seitens der Kreisverwaltung getroffen werden. Dazu merkt Reinhard Rohde (Die Linke) an: „Unabhängig von der Zuständigkeit hätten wir ein eigenständiges Interesse der Verwaltung erwartet. Schließlich hätte bei der Explosion weit mehr zu Schaden kommen können.“
„Als Fraktion bleiben wir weiter am Thema dran und baten bereits das Gewerbeaufsichtsamt um Stellungnahme.“, so der Fraktionsvorsitzende Christian Ehlers. „Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf schnellstmögliche Klärung der Gefahrensituation. Dazu müssen die Ursache und das Gefährdungspotenzial ggf. unter Einbindung der Landespolitik offen gelegt werden.“
Immerhin wurde durch die Anfrage dem Versuch von Seiten Rheinmetalls, eine Kundgebung der Friedensaktion Lüneburger Heide einzuschränken nachgegangen. Reinhard Rohde: „Die Antwort ist für die Teilnehmenden der Mahnwache wohl unbefriedigend, zeigt aber gleichzeitig auch auf, dass das Versammlungsrecht keine weitgehenden Einschränkungen erlaubt.“
Explosion bei Rheinmetall - Kreisverwaltung weiß nichts
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Jetzt hat die Kreisveraltung auf unsere Anfrage zum Bevölkerungs- und Umweltschutzschutz sowie des Versammlungsrechts im Zusammenhang zur Explosion auf dem Rheinmetallgelände geantwortet. Wir haben nicht wirklich eine andere Antwort erwartet, weisen aber mal darauf hin, dass eine*n schon erstaunen kann, wie wenig eine Kreisverwaltung anscheinend wissen will, wenn in ihrem Kreisgebiet ein Munitionsbunker explodiert. Und ja ... im Vergleich dazu ist die Behinderung einer angemeldeten Versammlung durch Rheinmetall ein "Kavaliersdelikt". Immerhin wissen wir jetzt einiges mehr über Zuständigkeiten.
Bezugnehmend auf den Artikel „Millionen-Schaden bei Rheinmetall“ in der Celleschen Zeitung vom 20.11.2021 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In dem Artikel ist von einem „behördlichen Untersuchungsverfahren“ die Rede. Welche Behörden sind mit diesem Untersuchungsverfahren befasst?
2. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt führt demnach Kontrollen der Munitionsbunker durch. Worin besteht diese Kontrolle bzw. was sieht der sogenannte Überwachungsplan vor?
3. Wann ist der Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, das letzte Mal durch eine Begehung überprüft worden?
4. Was wurde in dem Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, gelagert?
5. Nach dem Pressebericht wurden in dem Bunker nach Unternehmensangaben Rohstoffe und Komponenten für die Herstellung von Munition, vor allem Treibladungspulver gelagert. Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein? Falls eine Gefährdung entstanden ist - wie wird diese erfasst?
Zu den Fragen 1. bis 5.
Für die genannte Anlage ist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) zuständig, daher liegen hier keine Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, was in dem Bunker gelagert war. Ohne diese genaue Kenntnis über die im Bunker gelagerten Stoffe kann von hier auch keine belastbare Aussage über die „Gefährdung für die Umwelt“ als Folge der Explosion getroffen werden. Naturschutzbelange sind erkennbar nicht betroffen (abgeriegeltes, bebautes Produktionsgelände). Zwar könnten für die Umwelt nachteilige Stoffe in die Atmosphäre freigesetzt worden sein, da jedoch der Bereich Immissionsschutz / Luftreinhaltung vom GAA ebenfalls nicht beteiligt wurde, ist nicht davon auszugehen.
6. In einer Broschüre „Informationen zu Ihrer Sicherheit“ der Rheinmetall Group ist zu lesen: „Die im Notfall zu treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung eines Störfalles wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Landkreis Celle hat die erforderlichen Maßnahmen in seinem Notfallplan aufgenommen.“ Welche Maßnahmen sind bezüglich einer wie jetzt eingetretenen Explosion dort aufgeführt? Sind diese Maßnahmen korrekt umgesetzt worden?
Die Firma Rheinmetall fällt unter die sog. Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und es ist somit auch Vorgabe, dass dieser Betrieb mit einem externen Notfallplan gem. § 10a NKatSG in unserem Katastrophenschutzplan enthalten ist. Da es sich bei der Explosion nicht um eine Katastrophe im Sinne des NKatSG gehandelt hat, sind dafür keine entsprechenden Maßnahmen aufgeführt.
7. In einer Pressemitteilung der Friedensaktion „Lüneburger Heide“ vom 14.11.2021 wird mitgeteilt: „Bereits vor Beginn der Protestaktion beschwerten sich die Veranstaltenden, denn Rheinmetall verwehrte Ihnen mit weiträumigen Absperrgittern die von der Landkreis-Versammlungsbehörde bestätigte Nutzung des öffentlich zugänglichen Raumes vorm Hauptgebäude.“ Hatte Rheinmetall eine Genehmigung zur Aufstellung dieser Absperrgitter? Wenn ja - wie ist es zu dieser der Auflage der Versammlungsbehörde widersprechenden Genehmigung gekommen? Wenn nein - wie will die Versammlungsbehörde mit dieser Behinderung ihrer Genehmigung verfahren?
Eine Genehmigung zum Aufstellen von Absperrgittern ist der Firma Rheinmetall seitens des Landkreises Celle nicht erteilt worden. Für die Erteilung einer solchen Sondernutzung ist jedoch auch nicht der Landkreis Celle,
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Kreistag soll künftig Klimaschutz im Auge behalten
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Klimarelevanz in Beschlussvorlagen
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