Erklärungen zu Begriffen aus der Kommunalpolitik
Abschreibungen
Ansatz für den Wertverlust eines abnutzbaren Anlagegutes innerhalb einer bestimmten Periode. Die Höhe wird i.d.R. durch Umlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die prognostizierte Nutzungsdauer ermittelt. Abschreibungen stellen den Aufwand im Ergebnishaushalt dar.
Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
eigene juristische Person des öffentlichen Rechts zur Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe, die gesetzlich zugewiesen wurde; Gründung: durch Gemeinderat, bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung; Gewährträgerhaftung: Kommune.
Bauleitplanung
Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung des Grund und Bodens einer Gemeinde; in der Folge Bebauungspläne und damit Detailregelungen für räumliche Teilbereiche.
Bebauungspläne
bestimmen die wesentlichen Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigungen erteilen dürfen.
Beschränkte Ausschreibung
Aufforderung zur Einreichung eines Angebots durch Vergabestelle an beschränkte Zahl von Unternehmen; öffentliche Bekanntgabe über geplante Auftragsvergabe.
Bürgerhaushalt
Hierunter werden landläufig Modelle der Partizipation für die Bevölkerung in Haushaltsfragen verstanden. Dabei gibt es zahlreiche verschiedene Ansätze. Die Kommunen müssen hier das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, sollten aber, auf die örtlichen Begebenheiten abgestimmt, einen eigenen Partizipationsansatz finden.
D'Hondt
Verfahren zur Sitzberechnung; Teilung der Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Folge natürlicher Zahlen (l, 2, 3,4, 5, ..., n); erhaltene Bruchzahlen als Höchstzahlen bezeichnet; Basis dieser Division (Dividend) immer die Ausgangszahl - hier also die ursprüngliche »Zahl der Stimmen«; Dividend bleibt in jeder Spalte gleich, wird durch die sich verändernden Divisoren geteilt; Höchstzahlen werden danach absteigend nach Größe geordnet; Reihenfolge ergibt Vergabereihenfolge der Sitze; Berücksichtigung der Höchstzahlen wie Sitze im Gremium (vgl. www.wikipedia.de).
Daseinsvorsorge
öffentliche Güter, die die Grundversorgung der Bürgerinnen mit dem Notwendigen garantieren: z.B. Schulen, Krankenhäuser, Wasser und Energie, Kranken- und Rentensysteme, Wohnungen, Kulturangebote, Betreuung für Kinder und Ältere, Sicherung von Mobilität.
Doppik
Doppik ist ein Kunstwort, das sich aus der Formulierung »Doppelte Buchführung In Konten« ableitet. Hierunter wird ein Rechnungswesen verstanden, dass in Anlehnung an die betriebswirtschaftliche Rechnungslegung die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf die Vermögenslage und Vermögenssituation umfassend erfasst und darstellt.
Eigenbetrieb
Form für die Organisation wirtschaftlicher Aufgaben der Kommune, auch Ausweitung auf nicht-wirtschaftliche Aufgaben; partiell selbstständig ohne eigene Rechtspersönlichkeit; Struktur: z.T. unabhängig von der Kommune, aber mit Verflechtung.
Einrede/Einredeverzicht
im Zivil- und Prozessrecht rechtshemmende Einwendung; bei Public Private Partnerships (PPP) wird der Forfaitierungsvertrag durch Erklärung eines Einredeverzichts ergänzt: Kommune verpflichtet sich, der finanzierenden Bank das mit dem Privaten vertraglich vereinbarte PPP-Entgelt bedingungslos zu zahlen; keine Einwendungen der Kommune und keine Minderung der Zahlung wegen Schlechtleistung gegenüber der Bank möglich.
Finanzausgleich, kommunaler
sichert die finanziellen Grundlagen der Selbstverwaltung in den Kommunen; Länder regeln in eigenen Landesgesetzen die Verteilung von Landesmitteln an Kommunen und Umverteilung von Mitteln zwischen Kommunen; Ausgestaltung in den Ländern sehr verschieden: Länder müssen einen prozentualen Anteil der ihnen zustehenden Gemeinschaftssteuern an Kommunen weiterleiten; wird als Gesetz in der Regel gemeinsam mit Landeshaushalt beschlossen; setzt sich aus Schlüssel-, Zweck- und Bedarfszuweisungen zusammen; Schlüsselzuweisungen sind frei verwendbar und nicht zweckgebunden; Zweckzuweisungen meist für Investitionen bestimmt; Bedarfszuweisungen für Gemeinden mit Haushaltsnotlage (z.B. ohne ausgeglichenen Haushalt für mehrere Jahre).
Föderalismusreform
erste Stufe 2006: neue Zuständigkeit der Länder im Beamten-, Umwelt- und Versammlungsrecht sowie bei Ausgestaltung des Strafvollzuges; Wegfall des Rechts des Bundes für direkte Übertragung von Aufgaben an Kommunen; bei bereits übertragenen Pflichten verbleiben Kosten bei Kommunen; nach wie vor kein striktes Konnexitätsprinzip (»wer die Musik bestellt, bezahlt«) im Grundgesetz (GG).
zweite Stufe (verhandelt 2007-2009): Bund-Länder-Finanzbeziehungen zentral; »Schuldenbremse« für Länder und Bund im GG festgeschrieben.
Forfaitierung
eine der wichtigsten (Re-) Finanzierungsformen von Leasinggesellschaften; aus Sicht der Leasinggeber: Verkauf von Leasingforderungen; aus Sicht der Banken: Ankauf von Leasingforderungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen; mit Verkauf der Leasingforderungen verkaufen die Leasinggesellschaften auch das Ausfallrisiko der Leasing-Nehmer an die Banken.
Fraktion
Zusammenschluss gleicher Interessen
Im Rahmen des politischen Alltags werden die Politikerinnen gerne durch den Begriff der Fraktion zusammengefasst. Dabei gibt es aber zwei verschiedene Formen einer Fraktion, die eine zielt auf die vertretene Partei hin, die andere ist eine Interessensgemeinschaft. Generell stellt der Begriff Fraktion einen Zusammenschluss mehrerer Politikerinnen dar, beispielsweise Abgeordnete im Parlament oder auch in einem der Landtage. Der fast logische Schluss ist der, dass eine Fraktion mit einer Partei übereinstimmt. So stellt jede Partei ihre eigene Fraktion, doch das trifft es nicht ganz.
Denn mit der Fraktion müssen nicht automatisch alle Parteimitgliederinnen einer Partei gemeint sein. Vielmehr sind Interessensgemeinschaften mit dem Begriff umschrieben. Auch innerhalb einer Partei kann es zur Bildung einer Fraktion kommen, wenn beispielsweise innerhalb einer sozialdemokratischen Partei Mitglieder aus dem Bereich der Gewerkschaft sich von der Gesamtlinie der Partei distanzieren, um ihre Interessen bzw. jene ihrer Mitglieder_innen stärker zu präsentieren.
In Deutschland gibt es das Bündnis von CDU und CSU, das als Fraktion gilt. Damit ist nicht gesagt, dass beide Parteien immer einer Meinung sind, aber generell vertreten sie die gleichen Ideologien und Standpunkte.
Somit bilden jene Politiker_innen, die die gleichen Ziele verfolgen, oft eine Fraktion. Das spielt sich auf Kommunalebene, im Landtag ebenso ab wie im Bundestag oder auch auf der Ebene der Europäischen Union.
Freihändige Vergabe
Vergabe von Leistungen ohne förmliches Verfahren; Aufforderung von Unternehmen durch Vergabestelle zur Abgabe von Angeboten; Verfahrensablauf ist grundsätzlich frei, Bsp.: Verhandlung mit Bietern über und Preise; Anwendung bei Leistungen von geringem Wert und ggf. bei besonderer Eilbedürftigkeit.
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ist ein Landesgesetz, das die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Städte und Gemeinden im Land schafft.
Hare-Niemeyer
Verfahren zur Sitzberechnung; Errechnung der Quote: Gesamtsitzzahl x Parteistimmen dividiert durch die Gesamtstimmen = Quote. Anschließend Sitzverteilung: Jeder Partei werden zunächst Sitze in Höhe ihrer abgerundeten Quote zugeteilt; verbleibende Restsitze in der Reihenfolge der höchsten Nachkommareste der Quoten vergeben; bei gleich hohen Nachkommaresten entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los; neutral in Bezug auf die Größe der Parteien, da der Stimmanteil gleich dem Sitzanteil; Gewährleistung der Einhaltung des Grundsatzes der gleichen Wahl.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die für die Verwaltung der Gemeinde maßgebende produktorientierte Zusammenstellung der im Haushaltsjahr zu erbringenden Leistungen und der hierfür veranschlagten (Doppik) Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan).
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung dient dem Zweck, die Festsetzungen des Haushaltsplanes in eine rechtsverbindliche Form zu bringen. Hier werden die zentralen Werte des Haushaltsplanes dargestellt.
In-House-Vergabe
Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber an ein drittes, ebenfalls kommunales Unternehmen; Übertragung (Delegierung) einer öffentlichen Aufgabe in Form einer In-House-Vergabe fällt nicht direkt unter die vergaberechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Vergabeverordnung.
Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten sind solche, denen kein Aufwand gegenübersteht (z.B. kalkulatorische Mieten, Zinsen, Abschreibungen). Sie werden insbesondere für die Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt, um z.B. beim unentgeltlichen Nutzen von Räumen, Krediten und Anlagegütern die damit verbundene Kostenwirkung zu fingieren.
Kommunalaufsicht
Die Kommunen sind an Recht und Gesetz gebunden. Hierüber wacht die Kommunalaufsicht. Sie kann eine Rechtsaufsicht ausüben oder auch eine sog. Fachaufsicht, die Möglichkeiten auch der Zweckmäßigkeitskontrolle kommunalen Handels eröffnet.
Kommunalpolitik
Kommunalpolitik: Politik in den Gemeinden
Als Kommunalpolitik versteht man die politische Arbeit auf kommunaler Ebene, also in den Gemeinden. Hier sind die Aufgaben der Verwaltung, aber auch politische Entscheidungen im Mittelpunkt, wobei die Kommunalpolitik mit der Landespolitik eines Bundeslandes und der Bundespolitik als Politik des gesamten Staates eine Einheit bildet.
Konnexitätsprinzip
Mit dem Konnexitätsprinzip wird ein Grundsatz bezeichnet, dass ein Verursacher für entstandene Kosten aufzukommen hat. Die Landesverfassungen sehen mittlerweile flächendeckend Regelungen vor, die jedenfalls im Grundsatz das Land verpflichten, für Aufgabenzuweisungen an die Kommunen auch die entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.
Konzessionsvertrag
Vertrag über die Nutzung einer Infrastruktur, z.B. Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Verkehrsbetriebe, meist durch ein privates Unternehmen über den Gemeingebrauch hinaus bei gleichzeitiger Verpflichtung der Versorgung der Nutzerinnen im betroffenen Gebiet und Zahlung einer Konzessionsabgabe durch das private Unternehmen; zum Ende der Laufzeit Möglichkeit der Rekommunalisierung.
Partizipation
Einbindung von Menschen und Organisationen in Entscheidungsund Willenbildungsprozessen durch verschiedenste Beteiligungsformen und -verfahren.
Produkte
Grundlage des doppischen Haushaltes sind die Produkte. Hierunter sind Leistungen oder Leistungsprozesse der Kommune zu verstehen. Auf den Produkten baut der doppische Haushalt auf. Produkte sind in Produktgruppen und diese in Produktbereiche zusammengefasst. Produktorientierung bedeutet die Orientierung an Zielen (des Verwaltungshandelns).
Raumordnung (RO)
planmäßige Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes; Landesraumordnungsprogramm bzw. regionale Raumordnungsprogramme sind Grundlage für die Raumordnung auf kommunaler Ebene, die Bauleitplanung.
Regiebetrieb
typische Form für die Organisation nicht-wirtschaftlicher Aufgaben; Personalwirtschaft in Stellenplan der Gemeinde eingebunden; Erfüllung der Aufgaben: unterliegt allgemeinen Regelungen für die Kommunalverwaltung; politische Steuerung: durch gewählten Vertreterinnen.
WahlbeamtInnen
von den Bürgerinnen oder dem Rat/Kreistag gewählte Beamtinnen auf Zeit; Beamtenverhältnis nur auf bestimmte Dauer angelegt; z.B. Landrätlnnen, Oberbürgermeisterinnen, auch Dezernentinnen in den Verwaltungen.