Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Celle
Im vergangenen Herbst sah sich das Jugendamt der Stadt Celle vor der großen Aufgabe, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge In-Obhut zu nehmen, die sich in den Flüchtlingslagern in Scheuen und Wietzenbruch aufhielten. Weil hierfür die organistorischen Voraussetzungen fehlen, gab es über Wochen einen "nicht rechtskonformen" Zustand. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat kritisisierte: "Stadt Celle missachtet Kinderrechte."
Wir haben daraufhin zur letzten Ratssitzung am 18.02.2016 eine umfangreiche Anfrage an die Verwaltung gerichtet, um uns und der Öffentlichkeit einen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. In der Antwort finden sich insbesondere hinsichtlich quantitativer Fragen hinreichende Antworten. Aus unserer Sicht unzureichend sind dagegen einige Antworten hinsichtlich der Qualität. Es ist in Teilen so, als wenn man auf die Frage, wie man zur Arbeit fährt, antwortet: "Ich halte mich an die Regel der Straßenverkehrsordnung." So bleibt z.B. ziemlich im Vagen, wie das Jugendamt die Rechtsvertretung der Jugendlichen konkret zu regeln gedenkt: Bekommen Sie eine*n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, wenn Sie es wollen? Oder: Gelingt die Umsetzung der Schulpflicht, für die ja auch der Amtsvormund eine Verantwortung hat, oder nicht?
Zum Download findet sich hier die Antwort und im zweiten Teil auch die Fragen.