Behiye Uca (Die Linke): „Gegen jede praktische Erfahrung“
Der Landkreis Celle hat zum 1. Januar 2019 die Mietwerttabelle für die Gemeinden angepasst. Nach dieser Tabelle richten sich die Obergrenzen von Bruttokaltmieten, die Transferleistungsempfängern nach dem SGB II („Hartz IV“), dem SGB XII („Grundrente“) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet werden. Behiye Uca (Die Linke) traute ihren Augen nicht. Denn die Werte sind nicht etwa gestiegen, sondern fast durchgängig nach unten abgesenkt.
Die Kreistagsabgeordnete dazu: „Ich berate ehrenamtlich in der Feleknas-Uca-Stiftung Menschen, die von diesen Grenzwerten betroffen sind. Es widerspricht meiner Erfahrung grundsätzlich, dass die Mieten in Stadt und Landkreis Celle gesunken sind. Für nahezu jede Familiengröße war es bisher schon schwer, Wohnungen zu finden, bei denen die Miete als angemessen gilt. Bei den neuen Werten halte ich dies für fast ausgeschlossen.“ Beim Vergleich der Zahlen ergibt sich, dass für Wohnungen für 1- bzw. 2-Personenhaushalte in der Stadt Celle seit Jahresbeginn 30 bzw. 48 Euro weniger erstattet werden sollen. Ein dramatisches Beispiel findet sich in Bergen: Dort ist die Obergrenze für einen 1-Personen-Haushalt von 456 EUR auf 364 EUR heruntergekürzt worden. In nahezu jeder Wohnungsgrößenklasse sollen die Mieten seit 2017 günstiger geworden sein. Nicht nachvollziehbar ist für Uca weiter, dass bei Haushalten ab sechs Personen offensichtlich keine Daten mehr erhoben, sondern nur Steigerungen festgelegt wurden – und zwar für 10 qm zwischen 27 und 35 EUR: „Dieser Betrag fängt doch mal gerade die Nebenkosten für eine weitere Person auf und in keinem Fall die größere Quadratmetermiete.“
Zu dem gesamten Vorgang meint Behiye Uca: „Das könnte bundesweit als Celler Mietenwunder Schlagzeilen machen.“
An die Verwaltung der Stadt hat die Fraktion Die Linke/BSG deshalb jetzt eine Anfrage gerichtet, in der sie wissen will, wie viele Wohnungen die Städtische Wohnungsbaugesellschaft eigentlich in den jeweiligen Segmenten zu den neuen Mietwertobergrenzen anbietet. Uca vermutet: „Viele dürften es nicht sein.“
Als politische Entgrenzung bewertet die Kreistagsabgeordnete darüberhinaus, dass die neue Mietwerttabelle in Kraft gesetzt ist, ohne dass der Sozialausschuss des Landkreises oder die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Dies soll erst in der Sitzung am 26. Februar erfolgen. Uca: „Ich habe darum gebeten, mir das Gutachten, auf dem die neuen Zahlen basieren, zu übersenden und wurde auf die Sozialausschusssitzung vertröstet.“
Mittlerweile lösen die neuen Werte Unsicherheit bei Betroffenen aus. Die Menschen würden sich fragen, ob sie jetzt aufgefordert würden, ihre Mietkosten zu senken, was in der Regel dann mit einem Umzug verbunden wäre. Uca: „Ich hoffe sehr, dass der Landkreis bei bestehenden Mietverträgen keine Anpassung nach unten verlangt. Aber es ist trotzdem doch eine Missachtung der Betroffenen, eine neue Tabelle in Kraft zu setzen, ohne sie und die Öffentlich über genau diese so bedeutende Frage zu informieren.“ Sie befürchtet, dass der Landkreis eine Situation geschaffen hat, in der es wieder in hoher Zahl zu Sozialgerichtsverfahren kommen wird. Und die prognostiziert: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landkreis da gut aussehen wird.“
Die Mietwerttabellen gibt es unter: https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/sozialamt/informationen-zum-sgb-ii-sgb-xii-und-asylbewerberleistungsgesetz.html
Hier noch der Text der Anfrage:
Der Landkreis Celle hat zum 1.1.2019 eine neue Mietwerttabelle für die Mietobergrenzen bei SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft gesetzt. Die neuen Werte liegen in großen Teilen unter den alten, d.h.: Es wird behauptet, die Mieten in den entsprechenden Segmenten in der Stadt Celle seien gesunken. Da die Stadt ihrer WBG der größte Akteur im Markt ist, bitten wir darum, dem Rat folgende Frage zu beantworten:
Wie viele Wohnungen hat die WBG mit Stand 1.1.2019 in den jeweiligen Segmenten zu den in der neuen Mietwerttabelle angegebenen Werten bzw. darunter? Die absoluten Zahlen sind bitte ins Verhältnis zu setzen zu dem gesamten Bestand der WBG in dem jeweiligen Wohnungsgrößensegment.
Darüberhinaus wird angeregt, dass die Geschäftsführung der WBG grundsätzlich zu der neuen Mietwerttabelle Stellung bezieht und Rat und Verwaltung mögliche sich daraus ergebende Probleme auf dem Wohnungsmarkt bzw. für die Geschäftspolitik der WBG erläutert.
Weiter bitten wird darum, dass die Stadt Celle vom Jobcenter Auskunft darüber einholt, wie viele Haushalte aktuell in den jeweiligen Segmenten über den Werten der neuen Tabelle liegen. Und weiter, bei wie vielen Haushalten bezogen auf die einzelnen Haushaltsgrößen jetzt schon Kürzungen bei der Kaltmiete vorliegen?