Nach uns die Sintflut
In der Ratssitzung am Donnerstag, den 4. April, wurde mit großer Mehrheit der Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" verabschiedet. Für die Fraktion Die Linke/BSG begründete Oliver Müller die Ablehnung so:
"Unsere Skepsis gegenüber Neubaugebieten in der Stadt Celle habe ich schon öfters vorgetragen. Aber wenn schon gebaut wird, dann sollte das immer auch etwas mit Zukunft zu tun haben. Hat es auch vielerorts. Nur Celle ist leider eine Ausnahme.
Warum?
So wie das Baugebiet „Im Tale“ hier geplant wird, hätte es auch vor 15 Jahren oder vor 30 Jahren geplant werden können. Unter Klimaschutzgesichtspunkten könnte man sagen: „Nach uns die Sintflut“.
Jetzt wird Herr Kinder in einer Kurzintervention gleich wieder erklären, dass Klimaschutz kein Bestandteil von Bebauungsplänen sein kann. Und er hat damit im Großen und Ganzen sogar Recht. Aber: Es gibt andere Möglichkeiten, auf die der Rat leider nie hingewiesen wird.
Worum geht es eigentlich? Ich zitiere mal aus einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik:
„Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um zwei Ziele:
[Erstens:] Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch
- kompakte Bauweise,
- technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) [...],
- eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie
- die Vermeidung von Verschattung.
[Zweitens:] Möglichst CO2-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch
die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie etc.),
- CO2-minimierte Heizsysteme oder
- durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen).“
Machen wir irgendwas davon? Ich habe nichts gefunden.
Ein bisschen was davon könnte sogar im Bebauungsplan auftauchen. Zum Beispiel wäre es sinnvoll, für die Nutzung von Photovoltaik vorzugeben, dass Dächer eine Neigung 30 – 50 Prozent haben müssen.
Viel mehr Möglichkeiten gibt es über die Grundstückskaufverträge. Da lassen sich Bedingungen festschreiben. Das ist der Weg zu Niedrigenergie- oder Passivhäusern deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard. Und ja – das würde erstmal teurer. Aber bei der gewaltigen Nachfrage, von der wir immer hören, dürfte das doch kein Akzeptanzproblem ergeben.
Im übrigen werden selbst Hinweise aus dem eigenen Haus nicht ernst genommen.
So gab es von der „Untere Wasserbehörde“ den Hinweis auf die Nutzung von Geothermie. Abgetan wird es mit folgenden Sätzen:
„Die Errichtung geothermischer Anlagen ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Die Erdwärmenutzung obliegt jedem Bauherren selbst“.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es uns leider nicht mehr erlauben, dass die Bauherren machen, was sie wollen.
Schauen Sie bitte mal in die Studie „Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“, aus der ich zitiert habe. Vielleicht lässt sich ja sogar beim Baugebiet „Im Tale“ noch etwas retten.