Die Kreisverwaltung hat auf die Anfragen von Behiye Uca (Die Linke) bezüglich des Ankaufs des Hof Nahtz durch die NPD geantwortet. Die Kreistagsabgeordnete nimmt dazu wie folgt Stellung:
"Es ist gut, dass der Landkreis auf meine Anfrage hin noch einmal ausführlich Stellung genommen hat. Insgesamt habe ich jedoch den Eindruck, dass präventiv zu wenig getan wurde. Schade ist, dass die Kreisverwaltung mancher konkreten Frage - wie z.B. der nach der Einbindung der Beauftragten für Immobiliengeschäften mit rechtsextremistischem Hintergrund - ausweicht. Dass der Landkreis sich unter dem Aspekt Jugendschutz anscheinend so gar nicht dafür interessiert, wie viele Kinder und Jugendliche bei den Veranstaltungen der Rechtsextremisten indoktriniert werden, muss meines Erachtens von der politischen Seite her Beachtung finden und geändert werden. Selbstverständlich bin ich enttäuscht, dass der Landkreis auf zivilgesellschaftliche Gegenwehr offensichtlich so wenig Wert legt. Positiv kann gewertet werden, dass es nach Auffassung des Landkreises nur geringe Möglichkeiten für die NPD gibt, die Aktivitäten auf dem Hof Nahtz auszuweiten."
Hier die Fragen und Antworten in voller Länge:
Anfrage "Hof Nahtz / NPD"
hier: Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage
Sehr geehrte Frau Uca,
vor der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 04.07.2019, eingegangen am 09.07.2019, weise ich darauf hin, dass einige Ihrer Fragen nicht durch den Landkreis Celle beantwortet werden können, da zum einen keine Zuständigkeit des Landkreises Celle gegeben ist und zum anderen keine Daten hierüber vorliegen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Hatte der Landkreis Celle von den Äußerungen auf dem NPD Parteitag vom 17.06.2018 (zu sehen auf https://www.youtube.com/watch?v=VeB1MOent-w) Kenntnis? Wurden die Äußerungen analysiert, wann und mit welchem Ergebnis?
Da der Landkreis Celle nicht für die Beobachtung der NPD, bzw. die Beurteilung strafrechtlicher Fragen zuständig ist, bestehen hier keine Kenntnisse von diesen Äußerungen; somit fand auch keine Analyse dieser Aussagen statt.
2. Ist der neue Besitzer des Hofs von Joachim Nahtz in Eschede Zum Finkenberg der Landesverband der NPD Niedersachsen?
Der Landesverband Niedersachsen der NPD hat den Hof im Februar 2019 gekauft.
3. Wenn nicht, wer ist der neue Besitzer? Ist dieser Mitglied der NPD? Stellt er den Hof dem Landesverband der NPD Niedersachsen zur Verfügung?
siehe Beantwortung der Frage 2
4. Seit wann hatte der Landkreis Celle Kenntnis davon, dass der Landesverband der NPD Niedersachsen oder der Besitzer aus Antwort der Frage 3 den Hof von Joachim Nahtz in Eschede kaufen will?
Der Landkreis Celle hat im Mai 2019 von dem Verkauf des Grundstücks erfahren.
5. Wurde mit der Einheitsgemeinde Eschede erörtert, wie der Verkauf abzuwenden sei? Welche Maßnahmen wurden erörtert?
Nachdem der Verkauf bekannt geworden ist, wurden zwischen dem Landkreis Celle, der Gemeinde Eschede, der Polizei und dem Innenministerium (Verfassungsschutz) intensiv alle Möglichkeiten geprüft, um die Eigentumsübertragung ggf. abwenden zu können. Dies betrifft auch die Prüfung eines Vorkaufsrechts der Gemeinde Eschede. Die Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts waren nicht gegeben; schlussendlich galt hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Nach § 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVGAG ND) musste der Verkauf auch nicht dem Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Celle vorgelegt werden, so dass auch insoweit keine Handlungsoption bestand.
6. Welche Stelle bzw. Behörden waren eingebunden? Welche Maßnahmen wurden erörtert?
siehe Beantwortung der Frage 5
7. Wurde die Landesregierung eingebunden? Wurde der/die Beauftragte für Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration eingebunden? Welche Maßnahmen wurden erörtert?
Die zuständige Stelle des Ministeriums war in die Beratung eingebunden, siehe Beantwortung Frage 5.
8. Wurden zu andere Gemeinden, Kommunen, Landkreisen Kontakt gesucht, die Erfahrungen mit Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund haben? Mit welchem Ergebnis?
Wie bereits zu Frage 5 beantwortet, erfolgte die Beratung gemeinsam mit dem Innenministerium (Verfassungsschutz) und der Polizei, die Erfahrungen aus anderen Kommunen haben und diese einbringen konnten. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme zu Kommunen durch den Landkreis Celle war aus diesem Grund nicht notwendig, zumal auch von den Landesbehörden keine Handlungsoptionen gesehen wurden.
9. Wurden dem Landkreis Celle und / oder der Einheitsgemeinde Eschede Empfehlungen gegeben? Welche?
siehe Beantwortung der Frage 5
10. Falls es Überlegungen und / oder Pläne gab den Verkauf abzuwenden, warum kam der Verkauf dennoch zustande?
siehe Beantwortung der Frage 5
11. Falls es keine Überlegungen / Pläne gab, warum nicht?
siehe Beantwortung der Frage 5
12. Wie schätzt der Landkreis Celle die Bedeutung des Hofes in Eschede Zum Finkenberg 1 ein? Muss mit einer Zunahme der Treffen der extrem rechten Szene gerechnet werden? Geht von dem Treffpunkt eine erhöhte Gefahr aus? Wird dort neben den von der NPD an-gekündigten Kaderschulungen auch sog. Kinder- und Jugenderziehung stattfinden?
Es ist nicht auszuschließen,, dass eine Zunahme von Treffen des NPD-Landesverbandes erfolgt. Konkrete Anhaltspunkte liegen dafür bisher allerdings nicht vor. Welche Veranstaltungen auf dem Grundstück zukünftig stattfinden sollen, ist dem Landkreis Celle ebenfalls nicht bekannt. Sollte es sich um öffentliche Veranstaltungen handeln, läge die Zuständigkeit bei der Gemeinde Eschede. Es fand bereits in der Vergangenheit bei allen Veranstaltungen ein Austausch zwischen der Gemeinde Eschede, der Polizei und dem Landkreis Celle statt. An dieser Vorgehensweise wird weiterhin festgehalten. Ziel wird weiterhin sein, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Eigentümer des Grundstückes sicherzustellen.
13. Wird das Gelände und / oder der Hof weiter aus- bzw. umgebaut? Liegen bereits entsprechende Anträge vor?
Es liegen keine entsprechenden Anträge beim Landkreis Celle vor. Baurechtlich ist zu beachten, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und Umbaumaßnahmen nur unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert, d.h. zulässig wären Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann sonstigen Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen im Flächennutzungsplan widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Absatz 3 BauGB sind.
Die Prüfung einer genehmigungspflichtigen Umnutzung oder eines Umbaus sind ohne einen konkreten Antrag rein spekulativ. Es müssten insbesondere konkrete Aussagen zu Art und Umfang oder Teilnehmerzahlen vorliegen. Erst beim Vorliegen konkreter Daten können Ermittlungen dazu angestellt werden, ob ein Umbau oder die Umnutzung „im Übrigen außenbereichsverträglich ist“. Versagungsgründe wären unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen oder Anlagen der Versorgung und Entsorgung. Um das beurteilen zu können, müssten weitere Informationen vorliegen.
Je nach Umfang eines Umbaus oder einer Umnutzung wären auf dem Grundstück Einstellplätze erforderlich, die neu angelegt werden müssten. Hier läge möglicherweise ein weiterer Grund für eine Versagung vor. Gemäß § 35 Abs. 5 Satz 1 sind die nach den Absätzen 1 bis 4 zulässigen Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen.
Eine abschließende Aussage ist leider nicht möglich. Je größer der Umfang von Umnutzungen oder eines Umbaus wäre, desto größer wäre die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung eines Genehmigungsantrages.
14. Was ist die Strategie des Landkreises in Anbetracht der neuen Besitzverhältnisse in Eschede Zum Finkenberg 1?
Der Landkreis Celle wird weiterhin eng mit der Gemeinde Eschede, der Polizei sowie der Landesbehörde zusammen arbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Eigentümer des Grundstückes sicherzustellen.
15. Vertritt der Landkreis die Auffassung, dass es sich bei der Veranstaltung der NPD, JN und Düütschen Deerns unter dem Motto „Fest der Volksmusik“ am 22.06.2019 in Eschede Zum Finkenberg 1 um eine Privatveranstaltung handelte? Wenn ja, wie begründet der Landkreis diese Auffassung?
Für die Einstufung von Veranstaltungen, hierunter fällt auch die Abgrenzung zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltung, ist die Gemeinde Eschede zuständig. Allgemein kann dazu gesagt werden, dass die Veranstaltung in der Vergangenheit als Privatveranstaltung eingestuft wurde. Von einer öffentlichen Veranstaltung kann ausgegangen werden, wenn jedermann Zutritt hat und der Teilnehmerkreis nicht auf einen namentlich oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Auch die Größe einer Veranstaltung kann als Indiz für die Einstufung als öffentliche Veranstaltung heran gezogen werden, so wird in einer Vielzahl niedersächsischer Kommunen ein Richtwert von 100 - 200 Personen angenommen. Die Veranstaltungen auf dem Hof Nahtz waren in der Vergangenheit immer nur für einen Kreis von 50 – 60 Personen ausgelegt.
16. Wie viele Besucher*innen kamen am 22.06.2019 in der Zeit von 08.00 bis 24.00 Uhr zu dem Nazitreffen nach Eschede Zum Finkenberg 1?
Die Polizei hat zu diesem Anlass etwa 75 Personen gezählt, die mit Pkw den Feldweg in Richtung Hof Nahtz befuhren.
17. Aus welchen Regionen kamen die Besucher/innen?
Anhand der Kfz-Kennzeichen hat die Polizei festgestellt, dass die Mehrzahl der Personen aus Niedersachsen anreiste. Aber auch Anreisende aus Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wurden festgestellt.
18. Welchen Parteien, Organisationen, Gruppierungen, Kameradschaften, Netzwerken lassen sie sich zuordnen?
Zu den Fragen 18 bis 21 liegen dem Landkreis keine Informationen vor.
19. Wie viele Kinder im Alter von 0 – 12 Jahre waren am 22.06.2019 von 8.00 bis 24.00 Uhr auf dem Hof in Eschede Zum Finkenberg 1?
20. Wie viele Jugendliche im Alter von 13 – 18 Jahre waren am 22.06.2019 von 8.00 bis 24.00 Uhr auf dem Hof in Eschede Zum Finkenberg 1?
21. Gibt es Erkenntnisse über das angebotene Kinderprogramm?
22. Auf dem Internetportal „Celler Presse“ war mit Datum vom 01.07.2019 zu lesen: „Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Rede in Erinnerung an den CDU-Politiker Walter Lübcke zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen. „Eine Gefahr ist aber nicht nur der rechtsextreme Gewalttäter, der den Finger am Abzug hat, sondern eine Gefahr ist ein Klima oder sind Netzwerke, in denen sich Menschen zu solchen Taten legitimiert oder gar ermutigt fühlen“, so Steinmeier. „In erster Linie muss der Staat mit seinen Institutionen wehrhaft und wachsam sein, um rechtsextreme Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Dabei kann ihn eine wachsame Zivilgesellschaft unterstützen. Städte und Gemeinden müssen aufmerksam und sensibel sein, wenn sich rechtsextreme Strukturen entwickeln, und alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das zu verhindern und die demokratische Mitte in den Gemeinden zu schützen und zu stärken. Einige der besonders betroffenen Kommunen sind dafür bereits gut vernetzt und setzen rechtsextremer Propaganda und gewaltverherrlichenden öffentlichen Auftritten rechtsextremer Gruppierungen deutliche Zeichen der zivilgesellschaftlichen Gegenwehr entgegen. Denn: Wo die demokratische Mehrheit klare Signale gibt, fällt es extremistischen Minderheiten schwer, die Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern oder sich dauerhaft zu etablieren“, ergänzte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes zum Verkauf von Hof Nahtz in Eschede. Wie steht der Landkreis zu diesen Aussagen? Wie wichtig ist dem Landkreis Celle die Unterstützung einer wachsamen Zivilgesellschaft?
Der Landkreis Celle begrüßt es, wenn der der Staat mit seinen Institutionen bei seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe, wehrhaft und wachsam zu sein, um extremistische Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, von einer wachsamen Zivilgesellschaft unterstützt wird. Die Teilhabe der Menschen am demokratischen Willensbildungsprozess ist essentieller Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie ist zu verteidigen und zu gewährleisten. Sollte es im Zusammenhang mit dem Hof Nahtz zu rechtswidriger extremistischer Propaganda und gewaltverherrlichenden öffentlichen Auftritten rechtsextremer Gruppierungen oder der Einschüchterung von Bürgerinnen und Bürgern kommen, werden die staatlichen Institutionen und damit auch der Landkreis Celle, die Gemeinde Eschede und die Polizei, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage hat Kosten in Höhe von 103,74 Euro verursacht.