Behiye Uca (Die Linke) zu Heizkostenbescheiden:

„Weder rechtlich möglich, noch alltagstauglich“

Nach Auskunft der Kreistagsabgeordneten Behiye Uca (Die Linke) beabsichtigt das Jobcenter im Landkreis Celle, ab dem 01.01.2014 Heizkostenabschläge an SGB II-Empfänger*innen erst nach Vorlage der kompletten Jahresrechnung zu zahlen. Dies werde jedenfalls so auf den aktuellen Bewilligungsbescheiden den Betroffenen mitgeteilt. Behiye Uca lehnt ein solches Vorgehen entschieden ab: „Ich bin der Auffassung, dass dies weder rechtlich möglich ist, noch in irgendeiner Weise alltagstauglich.“

Die Kreistagsabgeordnete weist zum einen darauf hin, dass das Jobcenter wie selbstverständlich davon ausgehe, dass alle Betroffenen Kunden bei der SVO seien, die ihre Abrechnungen zum Jahresanfang mache. Es gebe aber durchaus auch andere Anbieter, die andere Abrechnungsrhythmen hätten und auch solche, die im Januar durchaus Abschläge einziehen würden

Vor allem aber findet sie die Absicht des Jobcenters alltagstechnisch katastrophal: „Konkret dürfte das für viele Betroffene bedeuten, dass der Energieanbieter Anfang Februar die Heizkostenpauschale abbucht, aber noch keine Erstattung durch das Jobcenter erfolgt ist. Kontoüberziehungen, Kontokündigungen und Energiesperren dürften bei vielen die fast sichere Folge sein.“

Behiye Uca jedenfalls ist der Auffassung, ...

dass diese Planungen des Jobcenter sofort gestoppt werden müssen. Sie hat deshalb Landrat Wiswe und den zuständigen Kreisrat Krüger angeschrieben und parallel einen Antrag im Kreistag gestellt.

 

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Der Text auf den Bewilligungsbescheiden lautet auszugsweise:

„Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.01.2014 wird bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung kein Abschlag mehr an die SVO Vertriebs GmbH berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschläge kann erst nach Vorlage der kompletten Jahresabrechnung erfolgen. Zudem wird im Januar kein Abschlag fällig. Dieser wird bei der Jahresabrechnung im Februar berücksichtigt.“

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Und hier noch der Text des Antrags für den Kreistag:

Der Landkreis Celle wirkt darauf hin, dass das Jobcenter im Landkreis Celle seine Absicht, ab dem 01.01.2014 Heizkostenabschläge an SGB II-Empfänger*innen erst nach Vorlage der kompletten Jahresrechnung zu zahlen, zurücknimmt.

Begründung:

Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe in Form der monatlichen Abschlagszahlungen zu übernehmen. Es ist rechtlich nicht statthaft, diese Leistungen mit dem Verweis auf die Vorlage einer kompletten Jahresrechnung auszusetzen - in keinem Fall jedenfalls derart zeitnah, wie es das Jobcenter im Landkreis Celle in Bewilligungsbescheiden gerade gegenüber Leistungsbezieher*innen ankündigt.

Ich weise zusätzlich darauf hin, dass die betroffenen Personen z.B. auch beim Gas andere Anbieter als die SVO haben können, die ihre Jahresabrechnungen in einem anderen Rhythmus gestalten.

Aus rein praktischer Sicht dürfte der vom JC im Landkreis Celle angekündigte Schritt dazu führen, dass zum 1. Februar 2014 Heizkostenabschläge von den Konten der Betroffenen abgebucht werden, dem aber keine Erstattung seitens des JC Celle gegenübersteht.