Landkreis bietet 50 % - Stadt sieht Landkreis ganz in der Pflicht -
Höchst wahrscheinlich bleibt der Abendverkehr durch Anruf-Sammeltaxen (AST-Verkehr) erhalten. Strittig bleibt aber, wer zahlt (siehe Linke/BSG für Fortbestehen von AST - "Unbedingt erforderlich für halbswegs auskömmlichen ÖPNV", Landrat Wiswe: "AST-Verkehr ist kein Teil des ÖPNV", Stadtbaurat Kinder: Der Landkreis ist als Aufgabenträger des ÖPNV in der Pflicht).
.Am 24.02.2015 schickte Landrat Wiswe ein FAX an Oberbürgermeister Mende zum Thema Anruf-Sammel-Taxi. Er vertritt weiterhin die Auffassung, dass der AST nicht unmittelbar Teil des ÖPNV sei, will aber dem Kreisausschuss eine 50 %-Beteiligung des Kreises an den Kosten empfehlen. Im Wortlaut heißt es: "Auch wenn ein solches Angebot nicht unmittelbar Teil des ÖPNV ist, bin ich - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises Celle - bereit, die Stadt Celle bei der Finanzierung dieser von Ihr zu beauftragenden und zu genehmigenden Gelegenheitsverkehre zu unterstützen und Ihnen bis zum 31.03.2025 jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 v.H., maximal jedoch 35.000 Euro p.a., zu den entstehenden Kosten zu gewähren."
Stadtbaurat Kinder antwortete mit Datum vom 27.02.2015: "Die Stadt Celle hält an der Auffassung fest, dass ein AST-Verkehr sehr wohl Bestandteil des ÖPNV ist, für den der Auftraggeber verantwortlich ist [...] Auch wenn die Stadt Celle für die Genehmigung von Taxi-Verkehren zuständig ist, beinhaltet dieses nicht die Finanzierung im Rahmen des ÖPNV-Angebotes. Eine Finanzierung kann durch den Landkreis auch außerhalb des Linienbündels erfolgen." Wir stellen unten das ganze Schreiben zum Download ein - im Kern ist die Position der Stadt: Der Landkreis ist zuständig, soll beauftragen und bezahlen.
Wir schließen uns dieser Auffassung an. Allerdings: Es hat zunehmend den Anschein, ... dass die Verwaltungsspitze der Stadt Celle bei der Frage AST-Verkehr - salopp gesagt - "gepennt" hat.