Behiye Uca zu Kita-Streik und Tagesmüttern:
„Mehr Anerkennung, Respekt und gute Löhne“
Behiye Uca, für die Linke in Kreistag und Stadtrat, unterstützt die Streiks und Forderungen der Gewerkschaft ver.di im Kita-Bereich: „Die Beschäftigten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der frühkindlichen Bildung und Betreuung und in anderen sozialen Berufen leisten tagtäglich einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dies spiegelt sich derzeit aber weder bei der Bezahlung, noch beim Personalschlüssel in den Einrichtungen wider.“
Sie ruft zur Solidarität mit den streikenden Erzieherinnen und Erziehern auf und schlägt betroffenen Eltern vor, die Gebühren für nicht erbrachte Betreuungsleistungen zurückzufordern: „Damit lässt sich vielleicht der Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen.“
Für die Fraktion Die Linke/BSG im Stadt hat Behiye Uca zudem eine Anfrage zu den Bedingungen gestellt, zu denen Tagespflegepersonen in Celle arbeiten: „Es gibt eine öffentliche Diskussion und es gibt auch hier Forderungen, die auf den ersten Blick berechtigt erscheinen. Wir wollen mit unserem Fragenkatalog aber zunächst mal eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion.“ In der Anfrage an die Verwaltungsspitze geht es um die Zahl der betreuten Kinder, die Betreuungszeiten,
die Gruppengrößen und die Geldleistungen. Behiye Uca: „Wichtig ist dann noch, denke ich, wo Celle mit seinen Leistungen eigentlich im Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten steht?“
Hier die komplette Anfrage:
1.) Wie viele Kinder werden in der Stadt Celle von Tagesmüttern und –vätern betreut? Bitte für die Stichtage 31.3.2014 und 31.3.2015 nach Alter der betreuten Kinder aufschlüsseln.
Auch für die Fragen 2. - 4.) bitte für die Sichtage 2014 und 2015 angeben; für die folgenen Fragen bitte die aktuelle Situation.
2.) Wie viele Tagespflegepersonen betreuten jeweils wie viele Kinder?
3.) Welche durchschnittlichen Betreuungszeiten hatten Tagespflegekinder? (Bitte sachgerechte Aufgliederung, z.B.: weniger als 5 Stunden, 5 bis 7 Stunden, mehr als 7 Stunden – überwiegend vormittags, überwiegend nachmittags, sonstiges.)
4.) Wie viele Betreuungstage pro Woche decken die Tagespflegepersonen jeweils ab?
5.) Wieviel verdient eine Tagespflegeperson, die 40 Stunden in der Woche 5 Kinder betreut, nach allen anfallenden Abzügen einer selbstständig arbeitenden Person? Welcher „Gewinn“ und welcher Stundenlohn ließe sich daraus ableiten?
6.) In § 6, Absatz 2 der „Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Celle“ heißt es: „In der laufenden Geldleistung sind alle Aufwendungen für die Verpflegung, Vor- und Nachbereitung und die administrativen Aufgaben der Tagespflegeperson enthalten.“ Ist hiermit der „Sachaufwand“ oder und der „Anerkennungsbetrag“ gemeint? Welchen Betrag setzt die Verwaltung für die Verpflegung an?
7.) Wie setzt sich der Anteil für den Sachaufwand in Höhe von 1,88 € gem. § 6, Absatz 2 der „Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Celle“ zusammen?
8.) Wie werden die Büro- und Reinigungstätigkeiten und Zeiten für Elterngespräche, Elterntelefonate, Anmeldungen und Abmeldungen entgolten?
9.) Wie gestaltet sich die Einkommenssituationen der Tagespflegepersonen in der Stadt Celle im Vergleich zu anderen niedersächsischen Städten?
10.) Inwiefern liegt bei in der Kindertagespflege arbeitenden Personen eine Scheinselbständigkeit vor?
11.) Lässt sich sagen, für wie viele der in Celle arbeitenden Tagespflegepersonen diese Arbeit auch gleichzeitig die Existenzgrundlage ist?