Anfrage zu Betreibermodellen der Rathsmühle
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Antrag # 44/2012
Die Verwaltung möge, möglichst zu der nächsten VA-Sitzung, synoptisch darstellen, welche Auswirkungen, besonders finanzieller und steuerlicher Art, sich aus den folgenden drei Betreibermodellen für die "Rathsmühle" ergeben:
1. Die "Rathsmühle" bleibt im Besitz der Stadt (also unserem)
2. Die "Rathsmühle" wird von einem privaten Investor übernommen
3. Die "Rathsmühle" wird an die Stadtwerke verkauft
Sinnvoll wäre eine Betrachtung über mindestens die nächsten 30 Jahre.
Antrag Runder Tisch Altstadtfest 2013
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Antrag # 32/2012
Die Verwaltung lädt – möglichst noch vor der Sommerpause – Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter aus Celle zu einem RUNDEN TISCH ALTSTADTFEST 2013 ein und erarbeitet bis dahin ein Basiskonzept über die (technischen und immateriellen) Leistungen, die die Stadt in die Gestaltung einbringen kann.
Begründung:
Da die TSC GmbH, nimmt man ihre Aussagen ernst, keinerlei Interesse mehr zeigt, künftig wieder Altstadtfeste auszurichten, ist die Stadt in anderer Weise gefordert. Vielleicht ist es möglich unter Einbeziehung der KulturveranstalterInnen in unserer Stadt im Jahr 2013 wieder ein Altstadtfest zu veranstalten. Dafür bedarf es aber einer möglichst zügigen Sondierung der Interessen und Möglichkeiten.
Oliver Müller, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE/BSG
Update 18.06.2012:
Zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 27.06.2012 hat die Verwaltung die Beschlussvorlage Ziele Nr. VZ/0188/12 vorgelegt. Darin vertritt sie die Auffassung, dass es Aufgabe der Tourismus- und Stadtmarketing Celle GmbH (TSC) sei, städtische Großveranstaltungen zu organisieren. Die Einrichtung eines „Runden Tisches“ sei deshalb Angelegenheit der TSC.
Anfrage Bildungs- und Teilhabepaket
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Antrag # 33/2012
Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Im Jahr 2011 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe-Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, gesetzlich verankert. Diese Leistungen umfassen Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schul- bedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Da im Landkreis Celle nur etwa ein Drittel der zugewiesenen Bundesmittel zielgerichtet an Leistungsberechtigte ausgezahlt wurde, erscheint es uns sinnvoll, einen genaueren Blick auf die Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakete im Bereich der Stadt Celle zu werfen. Auch wenn die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Landkreis Celle liegt, sollte der Rat in dieser wichtigen sozialpolitischen Frage informiert werden, um ggfs. mit die Stadt Celle betreffenden Anregungen die Inanspruchnahme zu verbessern.
Schule
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen egal gleichen und freien Zugang zu Bildung haben.
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