Rat erhöht Stundensatz von 3,90 auf 4,10 Euro
Linke/BSG: "Wir halten die Anpassung für unzureichend."
in der letzten Sitzung am 17. März 2016 änderte der Rat die "Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege" (Vorlage). Ein Aspekt dabei war die Erhöhung des Stundensatzes pro Kind von 3,90 auf 4,10 Euro. Für die Fraktion Die Linke/BSG begründete deren Vorsitzender Oliver Müller, warum die Anpassung nicht ausreicht:
"Im Mai vergangenen Jahres haben wir ein umfangreiche Anfrage zur Situation der Tagespflegemütter gestellt, die bis heute nicht beantwortet ist.
Wir haben neben Fragen zum Umfang der Pflege auch folgende Fragen gestellt:
Wie gestaltet sich die Einkommenssituationen der Tagespflegepersonen in der Stadt Celle im Vergleich zu anderen niedersächsischen Städten?
Lässt sich sagen, für wie viele der in Celle arbeitenden Tagespflegepersonen diese Arbeit auch gleichzeitig die Existenzgrundlage ist?
Dazu zwei Anmerkungen:
1.) Wenn jetzt gesagt wird, die Erhöhung des Stundessatzes auf 4,10 Euro entspreche dem niedersächsischen Durchschnitt. Offen bleibt dabei, ob es zum Beispiel ein Gefälle zwischen städten und ländlichen Regionen gibt – was sich aus unterschiedlichen Faktoren durchaus begründen lässt. Wir wissen also nicht, wo wir im Vergleich mit mittelgroßen Städten in Niedersachsen liegen. Ich vermute mal: Nicht vorn.
2.) Die Forderungen der Tagespflegemütter liegen deutlich höher. Warum? Doch deshalb, weil sich hier ein Berufsbild ergeben hat. Das heißt: Tagespflege ist heute etwas anderes als vor zehn oder fünfzehn Jahren. Deshalb wurde seitens der Tagespflegepersonen doch eine Erhöhung auf fünf bzw. sechs Euro gefordert. Wo die Tagespflege zur Existenzgrundlage wird, ...
reicht der Stundensatz eben nicht aus, um zum Beispiel Alterssicherung zu betreiben.
Die Begründung für den Stundensatz von 4,10 Euro geht auf diese Fragen nicht ein. Es wird allein von der Haushaltslage der Stadt her argumentiert.
Positiv ist allerdings, dass die vergütete Ausfallzeit durch Krankheit und Urlaub der Tagespflegeperson von bisher 4 auf 6 Wochen angehoben wird.
Ansonsten sind wir der Auffassung, dass es nicht ausreicht, die Tagespflege nur in Sonntagsreden wertzuschätzen. Wir halten die vorgeschlagenen Anpassungen für unzureichend."
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Foto: Belzie / Flickr (CC BY-ND 2.0)