Explosion bei Rheinmetall - Kreisverwaltung weiß nichts
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Jetzt hat die Kreisveraltung auf unsere Anfrage zum Bevölkerungs- und Umweltschutzschutz sowie des Versammlungsrechts im Zusammenhang zur Explosion auf dem Rheinmetallgelände geantwortet. Wir haben nicht wirklich eine andere Antwort erwartet, weisen aber mal darauf hin, dass eine*n schon erstaunen kann, wie wenig eine Kreisverwaltung anscheinend wissen will, wenn in ihrem Kreisgebiet ein Munitionsbunker explodiert. Und ja ... im Vergleich dazu ist die Behinderung einer angemeldeten Versammlung durch Rheinmetall ein "Kavaliersdelikt". Immerhin wissen wir jetzt einiges mehr über Zuständigkeiten.
Bezugnehmend auf den Artikel „Millionen-Schaden bei Rheinmetall“ in der Celleschen Zeitung vom 20.11.2021 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In dem Artikel ist von einem „behördlichen Untersuchungsverfahren“ die Rede. Welche Behörden sind mit diesem Untersuchungsverfahren befasst?
2. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt führt demnach Kontrollen der Munitionsbunker durch. Worin besteht diese Kontrolle bzw. was sieht der sogenannte Überwachungsplan vor?
3. Wann ist der Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, das letzte Mal durch eine Begehung überprüft worden?
4. Was wurde in dem Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, gelagert?
5. Nach dem Pressebericht wurden in dem Bunker nach Unternehmensangaben Rohstoffe und Komponenten für die Herstellung von Munition, vor allem Treibladungspulver gelagert. Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein? Falls eine Gefährdung entstanden ist - wie wird diese erfasst?
Zu den Fragen 1. bis 5.
Für die genannte Anlage ist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) zuständig, daher liegen hier keine Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, was in dem Bunker gelagert war. Ohne diese genaue Kenntnis über die im Bunker gelagerten Stoffe kann von hier auch keine belastbare Aussage über die „Gefährdung für die Umwelt“ als Folge der Explosion getroffen werden. Naturschutzbelange sind erkennbar nicht betroffen (abgeriegeltes, bebautes Produktionsgelände). Zwar könnten für die Umwelt nachteilige Stoffe in die Atmosphäre freigesetzt worden sein, da jedoch der Bereich Immissionsschutz / Luftreinhaltung vom GAA ebenfalls nicht beteiligt wurde, ist nicht davon auszugehen.
6. In einer Broschüre „Informationen zu Ihrer Sicherheit“ der Rheinmetall Group ist zu lesen: „Die im Notfall zu treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung eines Störfalles wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Landkreis Celle hat die erforderlichen Maßnahmen in seinem Notfallplan aufgenommen.“ Welche Maßnahmen sind bezüglich einer wie jetzt eingetretenen Explosion dort aufgeführt? Sind diese Maßnahmen korrekt umgesetzt worden?
Die Firma Rheinmetall fällt unter die sog. Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und es ist somit auch Vorgabe, dass dieser Betrieb mit einem externen Notfallplan gem. § 10a NKatSG in unserem Katastrophenschutzplan enthalten ist. Da es sich bei der Explosion nicht um eine Katastrophe im Sinne des NKatSG gehandelt hat, sind dafür keine entsprechenden Maßnahmen aufgeführt.
7. In einer Pressemitteilung der Friedensaktion „Lüneburger Heide“ vom 14.11.2021 wird mitgeteilt: „Bereits vor Beginn der Protestaktion beschwerten sich die Veranstaltenden, denn Rheinmetall verwehrte Ihnen mit weiträumigen Absperrgittern die von der Landkreis-Versammlungsbehörde bestätigte Nutzung des öffentlich zugänglichen Raumes vorm Hauptgebäude.“ Hatte Rheinmetall eine Genehmigung zur Aufstellung dieser Absperrgitter? Wenn ja - wie ist es zu dieser der Auflage der Versammlungsbehörde widersprechenden Genehmigung gekommen? Wenn nein - wie will die Versammlungsbehörde mit dieser Behinderung ihrer Genehmigung verfahren?
Eine Genehmigung zum Aufstellen von Absperrgittern ist der Firma Rheinmetall seitens des Landkreises Celle nicht erteilt worden. Für die Erteilung einer solchen Sondernutzung ist jedoch auch nicht der Landkreis Celle,
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AKH-Kundgebung am 17. Dezember 2021
Hier mal der Text aus einem ver.di-Aufruf - wir finden: Wo sie Recht haben, haben sie Recht:
Die AKH-Führung will uns zersplittern. Wir, die Beschäftigten, sollen widerstandslos die Zerlegung des Personals in unterschiedliche Gruppen hinnehmen. »Teile und herrsche« heißt das Prinzip. Und niemand weiß, wer als Nächster dran ist.
Rechtsmissbrauch hat das Arbeitsgericht Celle die Auslagerung der Wirtschafts- und Versorgungsdienste genannt. Unanständig ist die Methode in jedem Fall. Ein neuer Aufsichtsrat wird darüber entscheiden, ob er diesen Weg der Missachtung unserer Arbeit weiter mitgehen will.
Denn wir pflegen, assistieren beim Operieren und Untersuchen, reparieren, röntgen, verwalten, reinigen, kochen, transportieren
– GEMEINSAM –
und nur gemeinsam gelingt das.
Wir wollen diesem Aufsichtsrat vor seiner konstituierenden Sitzung zeigen, was wir vom Versuch der Entsolidarisierung halten – NICHTS!
Deshalb demonstrieren wir am 17. Dezember 2021 ab 8:30 Uhr am AKH Celle und empfangen die Aufsichtsräte mit der Forderung nach einer grundlegenden Kursänderung.
Arbeit wertschätzen: Auslagerung zurücknehmen!
Behiye Uca zum Verkauf der Kita-Grundstücke
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
"Gemeinwohl statt Finanztricks"
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