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Keine energetische Auflagen für Neubaugebiet

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Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Veröffentlicht: 05. April 2019

Nach uns die Sintflut

In der Ratssitzung am Donnerstag, den 4. April, wurde mit großer Mehrheit der Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" verabschiedet. Für die Fraktion Die Linke/BSG begründete Oliver Müller die Ablehnung so:

"Unsere Skepsis gegenüber Neubaugebieten in der Stadt Celle habe ich schon öfters vorgetragen. Aber wenn schon gebaut wird, dann sollte das immer auch etwas mit Zukunft zu tun haben. Hat es auch vielerorts. Nur Celle ist leider eine Ausnahme.

Warum?

So wie das Baugebiet „Im Tale“ hier geplant wird, hätte es auch vor 15 Jahren oder vor 30 Jahren geplant werden können. Unter Klimaschutzgesichtspunkten könnte man sagen: „Nach uns die Sintflut“.

Jetzt wird Herr Kinder in einer Kurzintervention gleich wieder erklären, dass Klimaschutz kein Bestandteil von Bebauungsplänen sein kann. Und er hat damit im Großen und Ganzen sogar Recht. Aber: Es gibt andere Möglichkeiten, auf die der Rat leider nie hingewiesen wird.

Worum geht es eigentlich? Ich zitiere mal aus einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik:

„Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um zwei Ziele:

[Erstens:] Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch

  • kompakte Bauweise,
  • technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) [...],
  • eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie
  • die Vermeidung von Verschattung.

[Zweitens:] Möglichst CO2-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch
die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie etc.),

  • CO2-minimierte Heizsysteme oder
  • durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen).“

Machen wir irgendwas davon? Ich habe nichts gefunden.

Ein bisschen was davon könnte sogar im Bebauungsplan auftauchen. Zum Beispiel wäre es sinnvoll, für die Nutzung von Photovoltaik vorzugeben, dass Dächer eine Neigung 30 – 50 Prozent haben müssen.

Viel mehr Möglichkeiten gibt es über die Grundstückskaufverträge. Da lassen sich Bedingungen festschreiben. Das ist der Weg zu Niedrigenergie- oder Passivhäusern deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard. Und ja – das würde erstmal teurer. Aber bei der gewaltigen Nachfrage, von der wir immer hören, dürfte das doch kein Akzeptanzproblem ergeben.

Im übrigen werden selbst Hinweise aus dem eigenen Haus nicht ernst genommen.

So gab es von der „Untere Wasserbehörde“ den Hinweis auf die Nutzung von Geothermie. Abgetan wird es mit folgenden Sätzen:

„Die Errichtung geothermischer Anlagen ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Die Erdwärmenutzung obliegt jedem Bauherren selbst“.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es uns leider nicht mehr erlauben, dass die Bauherren machen, was sie wollen.

Schauen Sie bitte mal in die Studie „Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“, aus der ich zitiert habe. Vielleicht lässt sich ja sogar beim Baugebiet „Im Tale“ noch etwas retten.

 

 

revista #94

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Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Veröffentlicht: 01. April 2019

Die revista für April/Mai 2019 berichtet u.a. über Fridays4 Future, die Mietwerttabelle des Landkreises, die Ostumgehung, die Seebrücke und und und - als Print liegt das Heft kostenlos aus bei & im: Kino 8 ½, Weltladen, Buntes Haus, Café Wichtig, Linke/BSG-»Das Büro«, Sternkopf & Hübel, Morlock. Zum download geht's hier https://www.revista-online.info/

 

 

Kostensenkungsaufforderungen gehen raus

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Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Veröffentlicht: 26. Februar 2019
Mit deutlicher Mehrheit wurde im Sozialausschuss des Kreistags der Antrag von Behiye Uca abgelehnt, dass das "Jobcenter im Landkreis Celle" die bisher ergangenen Kostensenkungsaufforderungen zurücknehmen und keine weiteren aussprechen soll. Uca wollte damit einen Bestandsschutz erreichen. Denn seit der Landkreis zum Jahresbeginn einen neuen Mietwertspiegel eingeführt hat, sind die Mietobergrenzen in vielen Fällen deutlich niedriger angesetzt.
 
Die Kreisverwaltung beantwortete nicht die Frage nach den Kriterien, die den Kostensenkungsaufforderungen zugrunde liegen. Aber es dürfte sich um hunderte Bedarfsgemeinschaften handeln, die jetzt aufgefordert werden, ihre Miete zu senken. Was bedeutet das? Viele werden den Anteil der Kosten, der nicht mehr erstattet wird, selbst tragen. Viele werden versuchen, eine günstigere Wohnung zu bekommen. Viele werden dies aber nicht schaffen, was gerade für Alleinerziehende einen ungemeinen zusätzlichen Stress bedeutet. Abwenden ließe sich die Kostensenkung mit dem Nachweis der vergeblichen Bemühungen um günstigeren Wohnraum - aber wer schafft diesen bürokratischen Aufwand?
 
Der Antrag der FDP, wonach die neue Mietwerttabelle ausgesetzt werden sollte, fand noch weniger Unterstützung - u.a. weil die Kreisverwaltung in durchaus fragwürdiger Weise behauptete, ein derartiges Vorgehen sei rechtswidrig.
 
Für die SPD bestritt deren Fraktionschef Matthias Pauls, die "Schlüssigkeit" des Gutachtens. Es gibt ein Bundessozialgerichtsurteil, das die Einbeziehung von 10 % des Wohungsbestandes in den Datensatz der Mietwertgutachten vorschreibt. Was die Gutachterfirma jetzt vorgelegt hat, beinhaltet - unterm Strich - aber nur etwa 7,5 % des Wohnungsbestandes. Pauls beantragt deshalb die Erstellung eines Gegengutachten (oder Zweitgutachtens). Dieser Antrag scheiterte knapp mit 5:6 Stimmen.
 
Die Kreisverwaltung äußerte sich mit keiner Silbe zur Kritik, das Gutachten sei im Sinne des Bundessozialgerichts nicht schlüssig. Ebenso wollte man sich nicht zur Zahl der Betroffenen äußern.
 
Fast gar keine Rolle spielten in der ganzen Debatte die Betroffenen. Nochmal in aller Deutlichkeit an einem Beispiel: Wer im Dezember 2018 eine Wohnung angemietet und vom Jobcenter die Übernahme der Miete zugesichert bekam, kann jetzt im Februar eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen. Und das, weil die Miete vielleicht 15 oder 20 Euro über der neuen Obergrenze liegt.
 
 

Celle wird kein "Sicherer Hafen"

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Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Veröffentlicht: 21. Februar 2019

Mit 22 gegen 15 Stimmen lehnte in der Ratssitzung vom 21.02.2019 eine Mehrheit den Antrag ab, Celle im Rahmen der Kampagne "Sichere Häfen" zu eben einem solchen zu machen. Angestoßen hatte die Diskussion die Initiative "Land in Sicht - Transition" (LIST). Die Fraktionen von SPD, B'90/Die Grünen, WG/Die Partei und Die Linke/BSG hatten dies in einem Antrag für eine Ratsresolution aufgenommen. Oberbürgermeister Nigge hatte den Antrag schon in einer Verwaltungsvorlage der besonderen Art abgelehnt. Für die Fraktion Die Linke/BSG redete Behiye Uca:

"Die CDU ist ja gerade dabei aufzuarbeiten, was hierzulande Flüchtlingskrise genannt wird. Ein Blick in die heutige Verwaltungsvorlage aber zeigt doch: „Wir haben es geschafft.“

Denn in dieser Vorlage, ich sage es mal für das Publikum, meint die Verwaltung, alle gesetzlichen Aufgaben bestens gelöst zu haben. Auch darüber ließe sich streiten. Aber nicht an dieser Stelle. Denn darum geht es heute nicht. Zur großen Teilen der Verwaltungsvorlage muss ich also leider sagen: Thema verfehlt.

Es geht nicht darum, dass wir einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Es geht darum, dass wir nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass im Mittelmeer Menschen ertrinken. Und dass wir darüber reden müssen, was das mit uns und unseren Werten zu tun hat.

Europa als Wertegemeinschaft. Ein großes Thema für die Wahl zum Europaparlament. Und gleichzeitig wird das Mittelmeer zum Friedhof. Das ist das Thema. Und das Thema ist, dass europäische Regierungen Seenotrettung kriminalisieren und unmöglich machen.

Leider hat sich die Stadträtin für Soziales und Kultur gegenüber der Celleschen Zeitung in einer Art geäußert, die voll auf der Linie der italienischen Rechtspopulisten liegt und auch der AfD gefallen dürfte. In der Vorlage steht es ja genauso. Ich zitiere:

„Die Stadt Celle sollte keine Anreize für illegale Migration schaffen, falsche Hoffnungen wecken und unter Umständen damit noch das Schleppertum befördern.“ [Zitat Ende]

Was heißt das denn? Das heißt doch nichts anderes als: Lassen wir sie ersaufen. Das setzt doch ein deutliches Zeichen an jene, die noch kommen wollen. Die Zahlen geben diesem Zynismus ja anscheinend sogar Recht: 2262 Tote gab es im Mittelmeer 2018, im Vorjahr waren es noch 3139 Todes- oder Vermisstenfälle.

Aber es kann doch nicht sein, dass wir unseren Kindern und Enkeln sagen: Wir haben einfach weggeschaut, als immer mehr Regierungen sich von zivilisatorischen Standards verabschiedet haben. Denn genau das ist es doch, was in den letzten Monaten passiert ist. Hier gilt es, etwas zu verteidigen:

Seenotrettung ist ein zentraler Bestandteil des internationalen Völkerrechts. Sie gehört zu den zivilisatorischen Errungenschaften der Menschheit.

Und genau das soll gerade auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt werden. Deshalb wollen wir ein Bekenntnis dieses Stadtrats.

Ich wiederhole jetzt nicht, was in den Resolutionen steht. Aber warum wird dieses Anliegen vom Verwaltungsvorstand als „Lippenbekenntnis“ herabgewürdigt? Es handelt sich um ein Anliegen, das 41 Städte in Deutschland mittlerweile unterstützen. Alles Lippenbekenntnisse?

Nein. Es ist leider so, dass der Verwaltungsvorstand mit keinem einzigen Gedanken oder Argument auf den Antrag eingeht. Das ist ein absolutes Armutszeugnis.

In Italien, Spanien und auf Malta werden zivile Seenotrettungsschiffe mit fadenscheinigen Begründungen festgehalten oder beschlagnahmt. Ein einziges Rettungsschiff ist diese Woche auf dem Mittelmeer unterwegs. Trotzdem flüchten Menschen über das Meer – nur ist oft niemand da, um ihnen zu helfen. Seit Jahresbeginn sind über 200 Menschen im Mittelmeer ertrunken.

Hier und heute geht es darum, ein klares Zeichen zu setzen. Es geht darum, die zivile Seenotrettung zu unterstützen statt sie zu kriminalisieren."

 

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